Kurzarbeit soll Kündigungen vermeiden und dem Arbeitgeber die Möglichkeit bieten, die Arbeitnehmer auch dann weiter zu beschäftigen, wenn Aufträge ausbleiben. Der Lohn wird in dieser Zeit von der Agentur für Arbeit - zumindest teilweise - als Kurzarbeitergeld weiter fort gezahlt. Doch was bedeutet die veränderte Situation eigentlich für den Arbeitsmarkt?
Das Arbeiten auf Abruf ist in vielen Branchen an der Tagesordnung
Die Kurzarbeit ist in vielen Branchen bekannt und wird gerne eingesetzt, wenn die Auftragslage abnimmt. So kommt es vor allen Dingen im Baugewerbe vor, dass Arbeiter in den Wintermonaten dieser abgeänderten Arbeitssituation nachgehen. Aber es schildern beispielsweise auch Software-Ingenieure ihr Leben von der Kurzarbeit. So kommt es nicht selten vor, dass diese auf Abruf arbeiten und nicht vorhersagen können, wann und ob sie an einem Tag eingesetzt werden.
Kündigungen verhindern: Betriebsrat muss der Kurzarbeit zustimmen
Doch nicht jedes Unternehmen kann Kurzarbeit einführen. Hierfür muss zunächst die Zustimmung des Betriebsrates eingeholt werden. Ist in einem Betrieb keiner vorhanden oder bestehen diesbezüglich keine tarifvertraglichen Regelungen innerhalb eines Unternehmens, so müssen alle Arbeitnehmer des Betriebs dieser Regelung zustimmen. Sollte sich ein Arbeitgeber nicht darauf verständigen lassen, so kann der Betriebsrat Kurzarbeit durchsetzen und damit Kündigungen im Betrieb verhindern.
Änderungen gelten für den gesamten Betrieb oder einzelne Abteilungen
Besonders ist auch, dass nicht das gesamte Unternehmen diesem veränderten Arbeitsverhältnis nachgehen muss. Der Arbeitgeber ist dazu berechtigt, einzelne Abteilungen oder den kompletten Betrieb für Kurzarbeit auszuwählen. Die Einführung erfolgt dabei sehr kurzfristig und kann mit einem Erstattungsantrag bei der hiesigen Agentur für Arbeit durchgeführt werden. Kurzarbeit kann sowohl die Reduzierung der täglichen Arbeitszeit, als auch den gesamten Ausfall einzelner Arbeitstage bedeuten.
Kurzarbeitergeld wird bis zu sechs Monate lang gezahlt
Seit dem 1. Januar 2012 können Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld bis zu sechs Monate beziehen. Die Höhe hängt von dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis und dem vorherigen Gehalt ab. Eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes kann bei der Agentur für Arbeit eingesehen werden. Diese wird stetig aktualisiert und richtet sich aktuell für alle Abrechnungszeiträume, die ab Januar 2014 getätigt werden.
Das digitale Zeitalter verändert den beruflichen Alltag
Auch das Outsourcing spielt eine immer größere Rolle, denn die Arbeit wandelt sich im digitalen Zeitalter und passt sich den neuen Gegebenheiten an. So ist es vermehrt möglich, Arbeitnehmer zu beschäftigen, die zeit- und ortsungebunden arbeiten. Diese neue Situation wiederrum bedarf anderer Kommunikationswege und so verändert die digitale Welt auch immer mehr die Kurzarbeit, denn Arbeitnehmer sind nahezu ständig und überall erreichbar. Das kurzfristige Einspringen wird dadurch leicht möglich gemacht.
Mit Kurzarbeit Mitarbeiter vor Arbeitslosigkeit retten
Zwar sollen Mitarbeiter durch die Kurzarbeit vor der Arbeitslosigkeit gerettet werden, das hat jedoch zur Folge, dass das Niedrigeinkommen zunimmt, denn das entsprechende Bruttoentgelt ist bei dieser Arbeitsform geringer. Dies liegt daran, dass Arbeitnehmer nur ihre tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden plus das Kurzarbeitergeld gezahlt bekommen. Für den Sozialstaat kann das in Zukunft heißen, dass mehr Arbeitnehmer auf staatliche Hilfen und eine Aufstockung der Rentenbeiträge angewiesen sind. Langfristig ist Kurzarbeit also keine Lösung im Sinne der Allgemeinheit.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales klärt offene Fragen
Da es sich bei der Kurzarbeit um ein verändertes Arbeitsverhältnis handelt, treten in diesem Zusammenhang immer wieder zahlreiche Fragen auf. Diese können beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geklärt werden. Die FAQ des BMAS können online eingesehen werden und geben außerdem Aufschluss über die Weiterbildungsmaßnahmen während dieser Zeit.