Pflegekosten-, Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung? Die Absicherung finanzieller Folgen einer Pflegebedürftigkeit sind vielfältig. Grundsätzlich leisten die drei Arten der privaten Pflegeversicherung sobald und solange Pflegebedürftigkeit vorliegt. Sie unterscheiden sich in Beitragsstabilität, Leistung in Abhängigkeit der Pflegestufe oder dem jeweiligen Leistungsumfang.
Die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu werden, liegt laut statistischem Bundesamt zwischen dem 60. und 80. Lebensjahr bei 4,6 Prozent, ab 80 Jahren bereits bei 29,9 Prozent. Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil anfallender Pflegekosten decken kann, ist Pflegebedürftigkeit ein existenzielles Risiko. Um unter den Formen der Pflegezusatzversicherung eine geeignete zu finden, sollte man einzelne Merkmale vergleichen.
Leistung in Abhängigkeit von der gesetzlichen Pflegeversicherung
Per Gesetz erfolgt eine Feststellung, ob Pflegebedürftigkeit besteht oder nicht und in welchem Ausmaß. Aktuell werden dazu neue Begutachtungsverfahren erprobt. Pflegezusatzversicherungen liegt zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit das Sozialgesetzbuch zugrunde, bei der Pflegerente wird auch nach ADL eine Pflegebedürftigkeit bescheinigt.
Die staatliche Pflegeversicherung zahlt nach der Zuordnung zu einer Pflegestufe von „0“ bis III Pflegegeld. Die Leistung der Pflegekosten- sowie Pflegetagegeldversicherungen ist zumeist abhängig davon, ob der Gesetzgeber überhaupt zahlt. Pflegerentenversicherungen zahlen ohne die Einstufung durch den Gesetzgeber eine monatlich vereinbarte Rente, die Pflegestufe ist unerheblich. In der Pflegekostenversicherung spielt die Pflegestufe bei Restkostentarifen keine Rolle.
Wieviel wird geleistet und wie lässt sich darüber verfügen?
Im Leistungsumfang unterscheiden sich die drei Pflegezusatzversicherungen erheblich.
- Pflegekostenversicherungen erstatten die tatsächlich angefallenen Restkosten zusätzlich zur gestetzlichen Leistung. Die Kosten müssen nachgewiesen werden. Die Restkosten werden je nach Tarif ganz oder teilweise erstattet.
- Beim Pflegetagegeld wird ein fester Tagessatz für die entsprechende Pflegestufe gezahlt, ein Kostennachweis ist nicht notwendig.
- Pflegerentenversicherungen zahlen eine lebenslange garantierte Rente, einschließlich Überschüsse, auch hier ist kein Kostennachweis notwendig.
Die Zahlungen aus der Pflegekostenversicherung sind konkret zweckgebunden, etwa für die Erstattung einer Rechnung für das Pflegepersonal, bei den anderen steht dem Versicherten das Geld zur freien Verfügung.
Beitragszahlungen und Beitragsbefreiung
Beitragszahlungen können in der Pflegerentenversicherung variiert werden, d.h. man kann wählen, ob Beiträge laufend, abgekürzt oder als Einmalbeitrag gezahlt werden. Versicherungsprämien von Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherung werden laufend gezahlt. In der Pflegerente sind die Beiträge stabil, in der Pflegekostenversicherung richtet sich die Kalkulation nach der Krankenversicherung.
Eine Beitragsbefreiung ist bei der Pflegerentenversicherung ab Leistung vorgesehen, in den anderen beiden Formen ist sie möglich - meist in Abhängigkeit von der Pflegestufe.
Weitere Leistungspunkte
Ebenso relevant für den jeweiligen Absicherungsbedarf kann es sein, ob die Leistung auch in 20 Jahren noch genügt. Das kann jeweils durch Dynamik gewährleistet werden. In der Pflegekostenversicherung kann, abhängig vom jeweiligen Tarif, eine entsprechende Garantie formuliert sein.
Auch sollte man bei der Wahl seines Tarifes darauf achten, ob die Absicherung von Pflegestufe „0“, also etwa Demenz, gewährleistet ist. Die meisten Zusatzversicherungen berücksichtigen dies.
Vergleich Pflegekosten - Pflegetagegeld - Pflegerente
Merkmal |
Pflegekosten- versicherung |
Pflegetageld- versicherung |
Pflegerenten- versicherung |
Leistung abhängig von Zahlung aus gesetzlicher Pflegeversicherung |
ja | ja | nein |
Leistung unabhängig von Pflegestufe |
bei Restkostentarifen |
nein | ja |
Absicherung von Pflegestufe 0 / Demenz |
oft mitversichert |
oft mitversichert |
ja |
Kostennachweis | ja | nein | nein |
Gewinnbeteiligung | nein | nein | ja |
Beitragszahlung | laufend |
laufend | variabel |
Beitragsbefreiung | möglich, meist von Pflegestufe abhängig |
möglich, meist von Pflegestufe abhängig |
ja, ab Leistung |
Inflation berücksichtigt |
bei Restkostentarifen |
bei Dynamik |
bei Dynamik |
freie Verfügung über Leistung |
nein | ja | ja |