BaFin - Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich dem Kampf gegen unseriöse Finanzprodukte, dem so genannten Graumarkt, gewidmet. Dazu hat der Bundesfinanzminister ein Eckpunkte-Papier erstellen lassen, dass vor allem der Finanzaufsicht BaFin mehr Spielraum zur Regulierung lässt. So sollen unter anderem Aufsichtsmaßnahmen gegen Anbieter von Graumarktprodukten auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht werden.
Die Bundesregierung, respektive Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, planen einen Großangriff auf Anbieter von Graumarktprodukten. Auslöser dafür ist unter anderem die Pleite des Windkraftunternehmens Prokon, bei der rund 75.000 Anleger etwa 1,4 Milliarden Euro in Genussrechte investiert hatten.
Eckpunkte-Papier für besseren Verbraucherschutz
Im Sinne des Verbraucherschutzes hat Schäuble in seinem Haus ein Eckpunkte-Papier erstellen lassen. In dem, 10 Punkte umfassenden, Schreiben sollen unter anderem der Finanzaufsicht BaFin erweiterte Rechte eingeräumt werden.
So heißt es in dem Schreiben, das der Welt vorliegt: "Die BaFin wird befugt, auf ihrer Internetseite Aufsichtsmaßnahmen gegen Anbieter von Graumarktprodukten zu veröffentlichen und auf Anbieter hinzuweisen, die Auskunftsgesuchen der BaFin nicht oder nur unvollständig nachgekommen sind." - von der "Prangerwirkung" verspricht sich das Ministerium, dass sich Anbieter von vornherein an die Regeln halten.
Insgesamt sollen Angebote am Grauen Kapitalmarkt transparenter werden. So sollen Wertpapierprospekte künftig nur noch für ein Jahr gültig sein. Dadurch will man einen einigermaßen aktuellen Stand der Prospekte gewährleisten, da diese dann regelmäßiger seitens der BaFin geprüft werden müssten.
BaFin soll Vertriebsverbote für Graumarkt-Anbieter aussprechen dürfen
Des weiteren sollen in den Prospekt künftig Fälligkeitsdaten früher eingegangener finanzieller Verpflichtungen, wie Genussrechte oder Genussscheine, sowie personelle Verflechtungen mit verbundenen Unternehmen stehen. Dadurch sollen aus Anlagegeldern finanzierte Schneeballsysteme weitgehend verhindert werden.
Zudem soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht künftig Vertriebsverbote für Graumarkt-Anbieter verhängen können. Diese letzte Trumpfkarte sollen die Finanzwächter dann ziehen können, wenn den Anbietern mit den genannten Maßnahmen nicht beizukommen ist.