Ist auf Facebook Ärger über den Chef gut aufgehoben? Wer sich in sozialen Netzwerken öffentlich über seinen Chef ärgert, tut dies derzeit auf eigenes Risiko, meint Rechtsanwalt Udo Vetter. Er bringt in einer Verbrauchermeldung der ARAG Licht in die juristische Lage rund um eine mögliche Ehrverletzung.
Bisher gebe es weder ein wegweisendes, noch ein abschließendes Urteil darüber, inwieweit Äußerungen über Ärger im Job auf dem eigenen Social Media Profil, wie etwa Facebook, legitim sind. „Wer im Sozialen Netzwerk über die Arbeit motzt, tut dies derzeit also zu einem guten Teil auf eigenes Risiko“, so Vetter. Wer unbedacht motzt, kann am Ende auch eine Kündigung befürchten.
Wer liest mit?
Auf Facebook hat man die Möglichkeit, Privatsphäreeinstellungen vorzunehmen, also einstellen, wer welche Inhalte sehen kann. Dabei besteht die Möglichkeit, nur Freunde als Mitleser auszuwählen oder Posts weltweit zu veröffentlichen. Zusätzlich kann man auch Empfängerlisten anlegen oder private Gruppen erstellen. Äußert man sich also im sozialen Netzwerk mit einer entsprechend eingeschränkten Privatsphäreeinstellung im eher intimen Kreis, könne man darauf vertrauen, dass Äußerungen auch privat bleiben, meint Vetter.
Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters
Ein Arbeitnehmer gebe seine Grundrechte keinesfalls am Personaleingang ab, führt der Jurist aus. Grundsätzlich darf sich ein Arbeitnehmer über die eigene Firma auch online äußern - solang keine Betriebsgeheimnisse ausgeplaudert werden. Auch darf ein Chef seine Mitarbeiter online nicht überwachen, etwa mit einem gefälschten Profil. Legt er eine Datensammlung über Äußerungen des Mitarbeiters an, verstößt er gegen das Bundesdatenschutzgesetz. So weiß der Internet-Recht-Experte, dass Gerichte es regelmäßig ablehnen, auf diesem Weg gewonnene „Beweise“ zu verwerten.
Vetter empfiehlt daher: „Wer Ärger vermeiden will, sollte vielleicht doch besser möglichst persönliche Gespräch suchen. Am Telefon oder über den Gartenzaun sind Worte im Zweifel nur Schall und Rauch. Auf Sozialen Netzwerken werden sie im schlimmsten Fall für alle Zukunft konserviert.“
Udo Vetter ist deutscher Rechtsanwalt und vorwiegend als Strafverteidiger tätig. Auf seinem eigenen Blog, dem law blog, berichtet er aus seinem Alltag als Strafverteidiger und von anderen Fällen aus der Rechtspraxis. Auch beschäftigt sich Vetter umfassend mit Recht und Internet. Im April 2012 trat Vetter der Piratenpartei bei, die er jedoch im März 2014 wieder verließ.