In die Privathaftpflichtversicherung (PHV) der Waldenburger wurde nun die Vorsorgedeckung für versicherungspflichtige Hunde (Ausnahme Kampfhunde) aufgenommen. Zudem gibt es Leistungserweiterungen bei den Schäden durch deliktunfähige Kinder, Schlüsselverlust und Mietsachschäden an beweglichen Sachen.
Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen sind Pflichtversicherungen in der PHV ausgeschlossen. Doch mittlerweile gibt es in fünf Bundesländern eine generelle Versicherungspflicht für Hunde. „Eine Ausweitung auf andere Bundesländer ist zu erwarten“, so Uli Knödler, Vorstands-Vorsitzender der der Waldenburger Versicherung. Deshalb hat die Waldenburger jetzt in ihrer neuen PHV die Vorsorgeversicherung auf versicherungspflichtige Hunde (Ausnahme Kampfhunde) ausgeweitet.
Versicherungssummen verdoppelt
Der Einschluss von Schäden durch deliktunfähige Kinder bis sieben Jahren gehört heute zum Leistungsspektrum vieler Privathaftpflichttarife, so auch bei der Waldenburger. Doch was, wenn es sich nicht nur um Schäden am Teppich durch ein umgekipptes Kirschsaftglas oder Kratzer beim Radfahren am parkenden Auto des Nachbarn handelt? „Neben diesen Schäden wollen wir für unsere Kunden vor allem da sein, wenn es richtig „brennt“, wenn ein großer Schaden entsteht“, sagt Uli Knödler. „Deshalb haben wir die Versicherungssumme für deliktsunfähige Kinder auf 100.000 Euro verdoppelt. Gleiches gilt für Schäden durch Gefälligkeitshandlungen und Schlüsselverlust.“