Volkswohl Bund integriert in seine Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit. Leistungen erhält der Kunde damit nicht ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, sondern ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. können Kunden bereits ab dem Eintritt Krankschreibung vollen Versicherungsschutz erhalten. Die neuen „Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit“ sichern dem Kunden Geld aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, auch wenn eine dauerhafte Berufsunfähigkeit noch nicht abzusehen ist. Gezahlt wird bei ununterbrochenen Krankschreibungen, wenn sie zusammen mindestens sechs Monate ergeben.
Gezahlt wird rückwirkend ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Leistungsauslöser ist lediglich der Krankenschein, so das Unternehmen. Auf diese Weise will Volkswohlbund auch Fälle versichern, in denen der Kunde zwar arbeitsunfähig ist, aber die notwendige Berufsunfähigkeit von 50 Prozent nicht erreicht. Mit der neuen Lösung hat er trotzdem Anspruch auf eine Leistung in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente. Er kann sein Einkommen über einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten absichern. Sollte er berufsunfähig sein, geht die Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit in eine dauerhafte Berufsunfähigkeitsrente über.
Die Leistungen aus der Berufsunfähigkeit gibt es ab sofort für jede neue selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung bei Volkswohl Bund. Kunden können den Zusatzbaustein gegen einen Mehrbeitrag einschließen.