Am 12.06. wird das Eröffnungsspiel der Fußballweltmeisterschaft angepfiffen. Viele Fans werden dann wieder kleine Fähnchen an ihrem Auto befestigen, um ihre Sympathien mit der Nationalmannschaft zu zeigen. Aber Versicherungen warnen: für hohe Geschwindigkeiten auf der Autobahn sind die Stiele der Fähnchen nicht ausgelegt. Brechen die Fahnen ab und verursachen einen Schaden, haftet der Fahrer.
Autos mit schwarz-rot-goldenen Flaggen gehören zum Straßenbild jeder Fußballweltmeisterschaft. Die kleinen Fähnchen werden entweder mit Plastikstielen an den Seitenscheiben befestigt oder über die Motorhaube gespannt. Doch viele Fans wissen nicht, dass sie damit ernsthaft den Verkehr gefährden können. Deshalb gibt es beim Schmücken der Autos einiges zu beachten.
Plastikfähnchen nicht auf Autobahnen verwenden
Wichtig: die Accessoires müssen sicher befestigt sein und dürfen die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Zudem gilt es zu bedenken, dass die Fähnchen nicht für hohe Geschwindigkeiten ausgelegt sind. „Bei der Fahrt über die Autobahn gehört das Fähnchen nicht auf die Seitenscheibe“, warnt deshalb Hans-Joachim Koch, Leider der Kfz-Schadenabteilung der HDI Versicherung.
Wer hingegen mit Fan-Fähnchen die Autobahn nutzt, muss ernsthafte Konsequenzen fürchten. Bricht die Fahne ab und beschädigt ein anderes Fahrzeug oder verletzt sogar eine Person, haftet der Fahrer des beflaggten Fahrzeuges. Schadenexperte Koch erklärt: „Die Haftpflichtversicherung kann in diesem Fall die Schadenzahlung verweigern, da ein solches Fähnchen kein zugelassenes Anbauteil für das Fahrzeug darstellt.“
Einbruch ins Auto wird erleichtert
Ein weiteres Risiko: Können die Seitenfenster des Autos wegen der schwarz-rot-goldenen Fähnchen nicht richtig geschlossen werden, erleichtert das auch Einbrechern ihr verderbliches Handwerk. Damit ist im schlimmsten Fall der Schutz der Kasko-Versicherung ebenfalls gefährdet. „Wer sein Auto abstellt, sollte deshalb die Aufsteck-Fähnchen wieder von den Seitenscheiben entfernen“, so Koch.