Cold Water Challenge: Mit lustigen Youtube-Videos wollen Feuerwehren aus Norddeutschland Spendengelder für Brandschutzopfer sammeln. Doch den Feuerwehr-Unfallkassen gefällt die Spendenaktion gar nicht: sie warnen vor Gesundheitsgefahren bei den lustigen Aktionen. Kommt ein Feuerwehrmann zu Schaden, ist er nicht gegen die finanziellen Folgen abgesichert.
Wer wollte als Kind nicht Feuerwehrmann werden? Bei den Berufswünschen der Kleinen stehen Feuerwehrmann und -frau ganz oben auf der Liste, wie zum Beispiel die „Icon Kids & Youth“-Studie von 2013 bestätigt. Bei der Umfrage unter Kindern landete der Feuerwehrmann auf Platz 5 der beliebtesten Traumberufe – geschlagen freilich von Berufsbildern wie Pilot, Fußballprofi und Formel-1-Rennfahrer.
Doch viele Youtube-Videos erwecken derzeit eher den Anschein, als sehnen sich die Feuerwehrleute in ihre Kinderzeit zurück. Unter dem Stichwort „Cold Water Challenge“ springen dort uniformierte Einsatzkräfte in Planschbecken, düsen Wasserrutschen hinunter oder attackieren sich gegenseitig mit Wasserschläuchen auf Surfbrettern. In sozialen Netzwerken haben die Videos schnell Verbreitung gefunden, manche bringen es auf fünfstellige Klickzahlen. Der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord behagt der Spaß freilich gar nicht. „Der Klamauk ist nicht versichert!“, warnt der Versicherer in einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem Landesfeuerwehrverband Schleswig Holstein.
Sammlung von Spendengeldern für Brandopfer
Dabei dienen die lustigen Videos durchaus einem guten Zweck. Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, sollen mit der „Cold Water Challenge“ Spendengelder für Paulinchen e.V.eingesammelt werden, einem Verein für brandverletzte Kinder. Der Wettbewerb funktioniert nach dem Kettenbrief-System: Hat eine städtische Feuerwehr ein lustiges Video gedreht und auf Youtube hochgeladen, muss sie drei weitere freiwillige Feuerwehren nominieren. Gelingt es den Nominierten nicht, ebenfalls in kurzer Zeit einen Clip zu drehen, muss sie eine Grillparty für die andere Truppe veranstalten oder Geld für den Brandverein sammeln.
Die Feuerwehren haben sichtlich Spaß an den Videoaktionen mit Wasserskiern, Planschbecken oder Rutschen. Und so verbreitet sich die „Cold Water Challenge“ wie ein Lauffeuer. Mitgemacht haben bereits die Feuerwehren aus Bassum, Wetzlar, Helgoland, Elmshorn, Lemförde, Aschaffenburg oder Nordende. Und unzählige andere Feuerwehren auch. Die besten Videos haben bereits über 45.000 Klicks erreicht. Viele Kameraden spenden für die brandverletzten Kinder, obwohl sie die Wette gewinnen.
So könnte man von einer gelungenen viralen Kampagne sprechen: die Feuerwehr beweist ihren Humor und macht auf die Arbeit des Brandopfervereins aufmerksam. Wenn dabei nicht auch die Gesundheit der Kameraden gefährdet wäre, müssen doch die Videos immer spektakulärer werden – und damit auch riskanter. "Wenn Feuerwehrangehörige zu Spaßaktionen mit Sonderrechten ausrücken und sich mit Strahlrohren gegenseitig bespritzen, werden unzulässige Gefährdungen für Feuerwehrangehörige und Außenstehende erzeugt", heißt es in der Mitteilung des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein und der HFUK. Beide weisen darauf hin, dass die Teilnehmer dabei nicht wie bei "normalen" Einsätzen über die Feuerkasse versichert sind.
Aktion umstritten – aber noch nicht überall verboten
Die beteiligten Feuerwehren wehren sich mit dem Argument, dass sogar der Deutsche Feuerwehrverband die Cold Water Challenge begrüßt habe und längst nicht alle Aktionen gefährlich seien. Kummerfelds Wehrführer Marc-Oliver Peters erklärte der Hamburger Abendzeitung: "Bei unserem Video ist alles in einem vernünftigen Rahmen geblieben. Wir haben nicht übertrieben, alle hatten ihren Spaß, und die Sache war gut für die Kameradschaft." Ähnlich äußerte sich Pinnebergs Wehrführer Claus Köster. "Wir haben darauf geachtet, alle Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Man kann nicht alles reglementieren."
Andere Feuerwehren verzichten hingegen auf eine Beteiligung, weil sie das Risiko eines unversicherten Unfalls als zu hoch einschätzen. Auch beklagen Feuerwehrchefs laut Abendblatt die „Zweckentfremdung von kommunalem Einsatzgerät und Schutzkleidung“. Während einige Kreise bereits ein Verbot für die Videoaktionen ausgesprochen haben, sind sie in anderen noch gestattet – wohl abhängig davon, wie hoch die Verantwortlichen das Risiko eines Planschbeckenunfalls einschätzen.