Leben und Arbeiten in Brasilien: Die wichtigsten Fakten

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Unzählige Deutsche richten aufgrund der Fußball-WM aktuell ihren Blick nach Brasilien. Wer eines der größten Sportereignisse der Welt live miterleben möchte, hat bereits vor Monaten dafür gesorgt, zumindest ein Flugticket in den Händen zu halten. Dass neben dem Ticket auch eine Auslandsreisekrankenversicherung mit im Gepäck sein sollte, versteht sich von selbst. Doch was sollten Deutsche beachten, wenn es sie länger als nur für die Dauer der Fußball-WM nach Brasilien zieht?

Der Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE) e.V. hat ein paar Tipps rund um das Thema Leben und Arbeiten in Brasilien zusammengestellt.

SOZIALE ABSICHERUNG

Ende 2009 wurde das deutsch-brasilianische Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet, das schließlich im Mai 2013 in Kraft getreten ist. Ziel dieses Abkommens ist es, eine Doppelversicherung im Bereich der Rentenversicherung bei Mitarbeiterentsendungen bis zu einer Höchstdauer von 24 Monaten zu vermeiden. Das bedeutet: Wird ein deutscher Mitarbeiter von seiner Firma für ein Projekt oder eine längere Dienstreise nach Brasilien geschickt, müssen nicht gleichzeitig Beiträge in das deutsche und das brasilianische Sozialversicherungssystem eingezahlt werden.

Zudem regelt das Abkommen, dass die jeweiligen Beitragszeiten für das Rentensystem zusammengerechnet werden, um die für einen Rentenanspruch nötige Wartezeit vorweisen zu können. Wer eine gewisse Zeit in Brasilien gearbeitet hat, würde dann für diese Zeit aus Brasilien seine Rente beziehen.
Bei allen anderen Zweigen der Sozialversicherung unterliegen Deutsche in Brasilien allerdings zunächst grundsätzlich den gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes. Das heißt, dass ein Auslandstätiger in die obligatorische brasilianische Kranken- und Arbeitslosenversicherung wechseln muss und nicht im deutschen System verbleiben kann. Arbeitgeber müssten dann im Einzelfall prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um ihren Mitarbeiter – sofern dieser es wünscht – in diesen Zweigen der deutschen Sozialversicherung zu belassen und welcher zusätzliche private Schutz erforderlich ist.
Deutschland pflegt mit Brasilien schon lange intensive geschäftliche Beziehungen. Mehr als 1.400 deutsche beziehungsweise deutschstämmige Unternehmen sind in Brasilien niedergelassen. Experten schätzen, dass auch die Zahl der Mitarbeiterentsendungen aus Deutschland nach Brasilien kontinuierlich zunehmen wird.

GESUNDHEITSVERSORGUNG

Generell gilt: Die staatlichen Versicherungsleistungen Brasiliens sind nicht mit denjenigen deutscher Versicherungsträger vergleichbar. Deswegen rät der Bund der Auslands-Erwerbstätigen dringend dazu, sich entsprechend privat abzusichern (insbesondere Auslandskrankenversicherung, private Renten- und Arbeitslosenversicherung).

ARBEIT UND STEUERN

Arbeitnehmer benötigen zur Arbeitsaufnahme ein vom Arbeitsministerium ausgestelltes Arbeitsbuch (carteira de trabalho). Dieses dient als Nachweis für die Rentenversicherung. Selbstständig tätige Ausländer müssen sich bei der jeweiligen staatlichen Berufsvertretung registrieren lassen.
Auch Ausländer unterliegen in Brasilien grundsätzlich der fiskalischen Meldepflicht mit Registrierung und Ausstellung eines Steuerausweises bei der zuständigen Steuerbehörde. Der Steuerausweis wird sofort ausgestellt, denn die Steuernummer hat in Brasilien eine immens hohe Bedeutung. Sie ist beispielsweise beim Autokauf, bei der Anmietung einer Wohnung und der Eröffnung eines Bankkontos obligatorisch.

ANERKENNUNG VON BILDUNGSABSCHLÜSSEN IN BRASILIEN

Ausländische Diplome und akademische Prüfungen werden in Brasilien in der Regel nicht anerkannt. Die einzige Chance für eine Anerkennung besteht darin, die entsprechenden Examina nach landesrechtlichen Vorschriften zu wiederholen. Das setzt einerseits sehr gute Portugiesischkenntnisse voraus und andererseits den eher unwahrscheinlichen Fall, dass der entsprechende Studiengang dem heimischen in Aufbau und Struktur stark ähnelt.

PRIVATE ABSICHERUNG IN BRASILIEN

Der BDAE empfiehlt allen Deutschen, die längerfristig in Brasilien leben und arbeiten wollen, die privaten Policen auf die Dauer und Gültigkeit im Ausland zu prüfen. Das Gros der Verträge schließt Leistungen aus, wenn Schäden im Ausland entstanden sind, wenn der Versicherte dort arbeitet und lebt oder eine nur kurze Zeitspanne im Ausland überschritten wird. Für gewöhnlich leisten die Versicherer nur dann, wenn Schäden sich im Urlaub ereignen. Die entsprechende Klausel, dass bei Lebensmittelpunkt und Berufstätigkeit im Ausland nicht gezahlt wird findet sich u.a. bei der Rechtsschutzversicherung, Haftpflicht- und Hausratversicherung, Unfallversicherung, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung und bei der Kfz-Versicherung.

Der BDAE e.V. rät auch temporären Brasilien-Auswanderern zu einer Auslands-Rechtsschutzversicherung, die weltweit und dauerhaft gültig ist. In Südamerika herrschen andere rechtliche Gepflogenheiten und andere Strafmaße. Oft werden Delikte schärfer als in Deutschland geahndet. Deswegen sollte eine Auslands-Rechtsschutzversicherung unbedingt auch den erweiterten Strafrechtsschutz integriert haben.

Auch hinsichtlich der Absicherung von Fahrzeugen, sollten sich Brasilien-Auswanderer erkundigen. In vielen außereuropäischen Ländern reicht den nationalen Behörden eine deutsche Kfz-Versicherung nicht aus. Dort muss in der Regel eine lokale Kfz-Police abgeschlossen werden.

Angesichts zahlreicher Hygieneskandale in Krankenhäusern ist zudem eine international gültige Patientenrechtsschutzversicherung für entsandte Arbeitnehmer anzuraten. Diese deckt Kunst- und Behandlungsfehler ab, die von Ärzten oder medizinischem Personal verursacht worden sind. Insbesondere im Ausland ist das Risiko einer Fehlbehandlung, etwa aufgrund einer schwierigeren sprachlichen Verständigung und unterschiedlicher medizinischer Standards, groß.
Bei Reisegepäckversicherungen ist oftmals der Transport von teuren Ausrüstungen nicht mitversichert. Gehen beispielsweise Ingenieure nach Brasilien, haben sie häufig wertvolle Messtechnik oder Computer dabei. Dafür sollten diese eine Extra-Transportversicherung abschließen.

Quelle: BDAE