Online-Vergleichsportale für Versicherungen verstoßen gegen Wettbewerbsrecht und gesetzliche Anforderungen, glaubt Versicherungsexperte Hans-Peter Schwintowski. „Man muss davon ausgehen, dass die Abschlüsse rechtswidrig sind“, erklärte Schwintowski auf einer Tagung des BVK.
Verstoßen Online-Vergleichsplattformen für Versicherungen gegen gesetzliche Anforderungen? Diesen Vorwurf erhob Versicherungsexperte Hans-Peter Schwintowski auf einer Fachtagung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Keine der untersuchten Vergleichsplattformen, die nicht nur als Tippgeber, sondern auch als Makler fungiert, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, wie sie an andere Vermittler gestellt werden“, sagte Schwintowski laut einer Meldung von Versicherungswirtschaft heute.
Unzureichende Statusinformation, kein Leistungsvergleich
Als wichtiges Problem benennt der Rechtswissenschaftler, dass es auf derartigen Online-Portalen keine Statusinformationen gebe, wie sie laut Gewerbeordnung für Vermittler vorgeschrieben sind. Will der Kunde herausfinden, ob die Vergleichsplattform etwa als Versicherungsmakler registriert ist, muss er sich meist durch das Kleingedruckte im Impressum kämpfen – beim Versicherungsvergleich selbst erhält er die Information jedoch nicht.
Zudem werde beim Vergleich der Eindruck erweckt, als hätten die vorgeschlagenen Produkte identische Leistungen, wodurch erst ein derartiger Vergleich rechtens wäre. Ein derartiger Leistungsabgleich finde jedoch nicht statt – laut Schwintowski ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht. „Man muss davon ausgehen, dass die auf diese Weise zustande gekommenen Abschlüsse zurzeit rechtswidrig sind“, zitiert Versicherungswirtschaft heute den Wissenschaftler.
Datenschutzrechtliche Bedenken, mangelnde Transparenz
Es ist nicht das erste Mal, dass Vergleichsportale für Versicherungen in die Kritik geraten. Verbraucherschützer bemängeln seit Jahren, dass Kunden auf diesen Online-Plattformen eine Vielzahl persönlicher Daten hinterlassen müssen. Viele Online-Anbieter lassen sich zusichern, die Daten zu Werbezwecken weiterverwenden und sogar verkaufen zu dürfen.
Zudem ergab eine Studie des Goslar-Instituts für verbrauchergerechtes Versichern e.V., dass die preiswertesten Angebote gerade bei solchen Portalen an oberster Stelle gelistet werden, die Kundenwünsche kaum berücksichtigen. Mitunter weichen die Empfehlungen je nach Portal stark voneinander ab. Hier fehlt es oftmals an Transparenz, wie die Ergebnisse des Vergleichs zustande kommen. Hans-Peter Schwintowski ist jedoch der erste Versicherungsexperte, der grundsätzliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Online-Vergleichen anmeldet.