Im Zuge des Insolvensverfahrens über das Vermögen der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut („FDI“) rechnet das Insolvenzgericht und der Insolvenzverwalter mit 70.000 Forderungen. Deshalb ist der Termin für die Anmeldung von Forderungen verlängert worden.
Am 13.06.2014 hat das Insolvenzgericht Dresden die Frist zur Anmeldung der Insolvenzforderungen (Amtsgericht Dresden, Az. 531/561 IN 430/14) bis zum 07. November 2014 verlängert. Dadurch haben sich auch Berichtstermin (14. Januar 2015) und Stichtag für die Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 2. März 2015 verschoben, das teilte der zum Insolvenzverwalter bestellte Rechtsanwalt Dr. Bruno M. Kübler mit.
Er erläuterte, dass das Infinus AG Finanzdienstleistungsinistitut für den Vertrieb der Finanzinstrumente und die Akquisition von Nachrangdarlehen der gesamten FuBus/Infinus-Gruppe zuständig war.
Es sei damit zu rechnen, dass im vorliegenden Verfahren sowohl die Anleger der Future Business KGaA als auch die Anleger der PROSAVUS AG und der ecoConsort AG Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden werden, heißt es in den Gläubigerinformationen.
Insolvenzgericht und Insolvenzverwaltung rechnen mit ca. 70.000 Forderungen. Um vor diesem Hintergrund gleichwohl einen geordneten Verfahrensablauf zu gewährleisten, ist beabsichtigt, den geschädigten Anlegern elektronisch lesbare Forderungsanmeldungsunterlagen zur Verfügung zu stellen.
Ziel sei es, eine effiziente und zeitnahe Bearbeitung der Forderungsanmeldungen und eine technische Vorbereitung der Gläubigerversammlung zu ermöglichen, die trotz der hohen Anzahl der Forderungen und Gläubiger zu einem möglichst reibungslosen Ablauf führt, heißt es in der Gläubigerinformation. Allerdings würden Aufbereitung der Daten, Druck und Versand der Forderungsanmeldungsunterlagen länger dauern als geplant.
Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Bruno M. Kübler, kündigte den Versand elektronisch lesbarer Forderungsanmeldungsunterlagen für Ende August 2014 an. Er bat, Forderungen nur mit diesen Unterlagen anzumelden.