Bundesregierung will strengere Protokollpflichten für Anlageberatung

Quelle: peterscode@Pixabay.com

Die Bundesregierung will Geldanleger besser vor einer Falschberatung bei Banken und Anlageberatern schützen, nachdem eine Studie Mängel bei der Bankberatung offenbarte. Diskutiert wird aktuell eine Standardisierung von Beratungsprotokollen – und die komplette Aufzeichnung des Beratungsgesprächs. Entsprechende Pläne stellte Staatssekretär Gerd Billen vor.

Laut einer Studie im Auftrag des Verbraucherschutzministeriums gibt es bei Beratungsgesprächen von Banken noch immer Defizite. Nur jedem vierten Kunden werde demnach ein Beratungsprotokoll ausgehändigt, viele Dokumentationen seien fehler- und lückenhaft (Versicherungsbote berichtete). Wie die Bundesregierung Anleger vor Falschberatung besser schützen will, erklärte nun Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung (Mittwochsausgabe).

Standardisierte Protokolle, Aufzeichnung des Beratungsgesprächs

So könnten Beratungsprotokolle, die Banken, Versicherungen und Vermittler nach einem Anlagegespräch aushändigen müssen, standardisiert werden, erklärte Billen. Das würde gewährleisten, dass „bestimmte Punkte in jedem Fall immer abgefragt und dokumentiert werden“. Unter anderem wurde in der Verbraucherschutz-Studie bemängelt, dass die Empfehlung einer Geldanlage und deren Begründung oftmals nicht dokumentiert werde.

Ein zweiter Vorschlag geht sogar noch weiter. Demnach sei „denkbar, Beratungsgespräche generell aufzeichnen zu lassen“. Auf EU-Ebene werde das Thema ohnehin bereits diskutiert. „Das hätte den Vorteil, dass wirklich alles, was besprochen wurde, auch festgehalten wird“. Für Banken und Vermittler könnte dies neue Kosten und Herausforderungen bedeuten, müssen doch die Dateien verlässlich gespeichert und aufbewahrt werden. Auch könnte eine Aufzeichnung in Wort und Bild gegen den Arbeitnehmerdatenschutz verstoßen. Im Herbst sollen die Vorschläge mit Branchenvertretern, Wissenschaftlern und Verbraucherschutz diskutiert werden.

Bankangestellte „nicht selbstlos, sondern Verkäufer“

Indirekt appellierte Gerd Billen auch an die Verantwortung des Verbrauchers. „Eine der Lehren aus der Finanzkrise war ja die Erkenntnis, dass Kunden, die zum Schalter einer Bank gehen, nicht vor einem selbstlosen Bankbeamten stehen, sondern vor einem Verkäufer", sagte Billen. Interessen des Verkäufers, etwa nach Einstreichen einer hohen Provision, müssten aber offengelegt werden. Die Versicherungsbranche hat in einem Positionspapier bereits gewarnt, dass eine höhere Transparenz bei bestimmten Finanzprodukten nicht zwangsläufig zu einer bedarfsgerechten Beratung führt (Versicherungsbote berichtete).

Quelle: Süddeutsche Zeitung