Roland hat den Top-Manager-Rechtsschutz in allen drei Leistungsarten, Anstellungsvertrags-, der Vermögensschaden- sowie Straf-Rechtsschutz, überarbeitet.
Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsorgane tragen eine besonders hohe Verantwortung: Als Manager stehen sie persönlich für die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen in ihrem Unternehmen gerade. Das gilt nicht nur für eigenes Handeln, sondern auch für eventuelle Fehler ihrer Mitarbeiter. So werden Entscheidungsträger zunehmend persönlich durch Schadenersatzklagen in Anspruch genommen oder müssen sich gegen strafrechtliche Vorwürfe zur Wehr setzen. Damit verbunden: ein hohes Risiko, dass der Anstellungsvertrag außerordentlich gekündigt wird. Sich rechtlich abzusichern, ist für Manager daher unerlässlich.
Präventive Prüfung des Anstellungsvertrags
Ist der Anstellungsvertrags-Baustein abgesichert, kann der Kunde regelmäßig seinen Anstellungsvertrag von einem spezialisierten Rechtsanwalt rechtlich prüfen lassen – und zwar, wenn der bestehende Anstellungsvertrag geändert wird oder wenn er wegen eines Unternehmens- oder Funktionswechsels neu geschlossen wird. Die Leistung kann unabhängig von einem Leistungsfall und ohne Wartezeit in Anspruch genommen werden.
„Mit der präventiven Prüfung des Anstellungsvertrags schafft ROLAND einen existentiellen Mehrwert speziell für Entscheidungsträger von Unternehmen“, sagt Rainer Brune, Vorstandsvorsitzender von ROLAND Rechtsschutz. „ROLAND sieht sich nicht nur als Kostenerstatter, wenn es bereits zum Rechtsschutzfall gekommen ist. Aus Kundensicht sind gerade vorbeugende Elemente entscheidend, weil sie helfen, den Ernstfall schon im Keim zu ersticken oder wesentliche Weichen für die spätere Auseinandersetzung zu stellen.“
In der Premium-Variante des Anstellungsvertrags-Rechtsschutzes erhält der Kunde zusätzliche Leistungserweiterungen. Hier übernimmt der Versicherer beispielsweise die Nachhaftung für sämtliche versicherte Funktionen vorangegangener Arbeitsverhältnisse oder öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse. Zudem kann er sich im Leistungsfall in steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten, zum Beispiel zur Handhabung von Abfindungen, beraten lassen.
Eine weitere Leistungsverbesserung ist der präventive Beratungs-Rechtsschutz im Anstellungsvertrags- und im Vermögensschaden-Rechtsschutz: Top-Manager können ab sofort eine erste Beratung bei drohender Insolvenz, Änderungen des Gesellschaftervertrags oder Fusion/Veräußerung des Unternehmens in Anspruch nehmen. Auch der Universal-Straf-Rechtsschutz wurde um wichtige neue Leistungen ergänzt. So ist nun beispielsweise zusätzlich der Erweiterte Steuer-Straf-Rechtsschutz inbegriffen. Hierüber erhalten sowohl der Kunde als auch der Ehe- oder Lebenspartner Versicherungsschutz im privaten Bereich, wenn im Zuge eines Ermittlungsverfahrens gegen das Unternehmen auch sie in den Fokus der Staatsanwaltschaft geraten sind.