Prokon folgt dem Sanierungsplan des Insolvenzverwalters Dietmar Penzlin. Auf der gestrigen Gläubigerversammlung stimmte die Mehrheit gegen das Konzept des Gründers Carsten Rodbertus, der die insolvente Windpark-Firma so weiterführen wollte, wie bisher.
„Es gibt gute Nachrichten für Prokon, die Gläubigerversammlung hat mir mit überragender Mehrheit, von fast 99 Prozent, das Mandat erteilt, einen Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens auszuarbeiten. Insofern ist es ein guter Tag für das Unternehmen, ein guter Tag für die Gläubiger und ein guter Tag für die Belegschaft“, erklärte Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin gestern nach der Gläubigerversammlung gegenüber der Presse.
Kampagne von Rodbertus erhielt vom Gericht keine Zustimmung
In einer groß angelegten Kampagne hatte der Prokon-Gründer Carsten Rodbertus bei den Genussrechteinhabern vor der entscheidenden Versammlung dafür geworben, seinen Vertrauten Alfons Sattler mit der Vertretung ihrer Interessen zu bevollmächtigen. Das Amtsgericht Itzehoe ist jedoch einem Antrag von Klaus Nieding, Vizepräsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), gefolgt. Nieding hatte beantragt, Sattler wegen einer offensichtlichen Interessenkollision von der Vertretung von Gläubigern auszuschließen.
Den Hintergrund dieser Interessenkollision führt DWS aus: Rodbertus ist als ehemaliger Geschäftsführer der Schuldnerin als Bevollmächtigter zur Vertretung von Gläubigern im Insolvenzverfahren ausgeschlossen. Er ist bereits gesetzlicher Vertreter einer Partei. Entsprechendes gilt für einen von ihm vorgeschobenen Strohmann. Die Interessenkollision ergibt sich daraus, dass der bestellte Insolvenzverwalter Penzlin bereits öffentlich mitgeteilt hat, dass er Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer der Schuldnerin wegen Pflichtverletzungen prüfe. Die von dem Geschäftsführer zu verantwortenden Schäden könnten in hunderten Millionen Euro zu messen sein. Rodbertus habe damit ein überragendes finanzielles Interesse daran, das Insolvenzverfahren selbst zu beherrschen.
„Wir sind froh, dass das Gericht unserem Antrag gefolgt ist“, kommentiert Nieding, der im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit Prokon-Gläubiger vertritt, die Entscheidung. „Die Herrn Sattler erteilten Vollmachten sind rechtswidrig und werden deshalb in der Gläubigerversammlung nicht berücksichtigt.“
Die 15.000 Befürworter, die Rodbertus zuvor für sich gewinnen konnte, wurden daher gestern vom Gericht nicht anerkannt. „Die Rechtsbeugung dieses Gerichts find ich persönlich unglaublich und ist von mir mit Sicherheit nicht so erwartet worden“, so die Reaktion von Rodbertus.
Insolvenzplan bis Ende Januar 2015
Ende Januar 2015 will Dietmar Penzlin einen Insolvenzplan beim Insolvenzgericht Itzehoe einreichen. „Wir haben jetzt die Chance, uns im nächsten halben Jahr in Ruhe der Sanierungsarbeit wieder schwerpunktmäßig zuzuwenden“, so Penzlin. Der Plan muss bis dahin noch konkret ausgearbeitet werden. Kernelement ist die Weiterführung von Bau und Betrieb von Windparks. 300 von 450 Arbeitsplätzen sollen so dem Unternehmen erhalten bleiben. Erste Teilauszahlungen für Anleger erhofft sich Penzlin im Laufe des kommenden Jahres.