Rentenversicherung - Altersarmut sei zur Zeit kein Massenphänomen, behauptet Axel Reimann, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, in einem Interview mit dem Tagesspiegel. Demnach seien aktuell nur wenige Rentner auf eine Grundsicherung im Alter angewiesen, wie Reimann betont.
Knapp 465.000 Rentner beziehen laut Statistischem Bundesamt derzeit Sozialleistungen, weil ihre Altersbezüge zum Leben nicht ausreichen. Dennoch hält Axel Reimann, Präsident der Deutschen Rentenversicherung, die Sorge vieler Menschen vor Altersarmut für unberechtigt.
“Altersarmut ist zur Zeit kein Massenphänomen“, sagt Reimann in einem Interview mit dem Tagesspiegel (Montag). „Rund zwei Prozent der Rentner sind derzeit auf Grundsicherung im Alter angewiesen, wobei der Anteil in den letzten Jahren leicht gestiegen ist.“
Problematisch sei die Situation jedoch bei den Erwerbsminderungsrenten: hier würden 12 Prozent der Betroffenen zusätzlich auf Grundsicherung angewiesen sein. „Deshalb ist es sehr zu begrüßen, dass der Gesetzgeber jetzt im jüngsten Rentenpaket bei den Erwerbsminderungsrenten Verbesserungen vorgenommen hat“, so Reimann. Mit der schwarz-roten Rentenreform werden neue Erwerbsgeminderte unter anderem bei der Anrechnung ihres Verdienstes bessergestellt.
Mindestlohn wird Altersarmut nicht verhindern
Reimann betont aber zugleich, dass nicht die Probleme aller Personengruppen gelöst werden können. Vor allem vier Gruppen seien zukünftig armutsgefährdet: Personen, die wegen einer Erwerbsminderung früh aus dem Arbeitsleben ausscheiden, Langzeitarbeitslose, Niedriglöhner sowie Selbstständige, die nicht gesetzlich abgesichert sind und auch nicht ausreichend für ihren Lebensabend vorsorgen.
Wenig Hoffnung hat der studierte Ökonom und Versicherungsmathematiker, dass der Mindestlohn von 8,50 Euro zukünftig Altersarmut verhindern kann. „Der gesetzliche Mindestlohn ist zumindest ein Einstieg, um Armut im Alter zu vorzubeugen. Wenn jemand allerdings auf Dauer nur den Mindestlohn verdient, wird er als Rentner kaum mehr bekommen als Grundsicherung“, argumentiert Reimann.
Auch einer Mindestrente erteilte der Präsident eine Absage. Dies passe nicht in unser Rentensystem, wonach sich Ansprüche nach der Höhe der Rentenbeiträge richten und Bedürftigkeit anhand einer individuellen Bedarfsprüfung festgestellt werde. Stattdessen könne man mit zusätzlichen Freibeträgen für Rentner in der Grundsicherung nachjustieren.
Altersvorsorgemix sinnvoll
Auf die Frage, ob der aktuelle Niedrigzins zum Problem werde, da doch die betriebliche und private Altersvorsorge die Absenkung des Rentenniveaus auffangen sollen, antwortet Reimann eher ausweichend. „Prinzipiell halte ich einen Altersvorsorgemix für sinnvoll. Dass die Zinsen so niedrig sind, ist insbesondere für die kapitalgedeckte Alterssicherung eine Herausforderung.“, so der Rentenexperte.
Letztendlich seien aber alle Systeme darauf angewiesen, dass die Rahmenbedingungen stabil seien, und dazu würde bei kapitalgedeckten Systemen auch eine adäquate Verzinsung gehören. Entgegen der Prognose anderer Experten, wonach sich die Rentenversicherer und Bundesbürger dauerhaft auf niedrige Zinsen einstellen müssen, betont Reimann die „historische Sondersituation nach der Finanzkrise“.
Rentensystem biete schon gewisse Flexibilität
Ein weiterer Ausweg, der aktuell als Maßnahme gegen Altersarmut diskutiert wird: Die Übergänge in den Ruhestand sollen flexibler gestaltet werden. Reimann verweist hingegen darauf, dass bereits das heutige System eine gewisse Flexibilität biete:
“Versicherte können mit Abschlägen vorzeitig in Rente gehen und in bestimmten Grenzen hinzuverdienen. Wenn Sie das Regelalter erreicht haben, können sie unbegrenzt hinzuverdienen. Sie können aber auch über die Regelaltersgrenze hinaus zunächst auf die Rente verzichten und weiterarbeiten. Sie erhöhen dann durch die weiteren Beiträge die spätere Rente und erhalten dauerhafte Zuschläge von sechs Prozent pro Jahr“.
Mehr Flexibilität sei aber bei den Regelungen erforderlich, die bereits vor dem 65. Lebensjahr einen Zuverdienst ermöglichen – hier seien die Regelungen noch recht starr. Und auch wer seinen Arbeitsvertrag über das Altersgrenze hinaus verlängern wolle, stoße oft auf Widerstände. Diesbezüglich plädiert Reimann dafür, das Arbeitsrecht und die Tarifverträge zu überprüfen.