Die uniVersa Krankenversicherung a.G. bringt zum 1. August eine neue betriebliche Krankenversicherung mit sechs Spezialtarifen auf den Markt. Drei Tarife wurden für die Vorsorge, zwei für den Zahnbereich und einer für das Krankenhaus konzipiert. Die Mindestzahl für einen Kollektivrahmenvertrag für Arbeitgeber liegt bei 10 Mitarbeitern, im stationären Tarif bei 50 Mitarbeitern.
Versicherer uniVersa bringt insgesamt sechs Spezialtarife in der betrieblichen Krankenversicherung auf den Markt. Arbeitgeber können diese für ihre Beschäftigten als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Sondervorteilen abschließen können. Drei Tarife wurden für die Vorsorge, zwei für den Zahnbereich und einer für das Krankenhaus konzipiert.
Spezialtarife für Zahn und Stationär
Bei den Vorsorge-Tarifen sind ärztlich durchgeführte Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen in drei Leistungsstufen bis zu 750 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren erstattungsfähig. Dies gilt für Maßnahmen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nicht vollständig übernommen werden.
Im Zahnbereich gibt es einen Tarif für Zahnbehandlung, mit Leistungen für professionelle Zahnreinigung, Zahnprophylaxe, hochwertige Füllungen und Inlays sowie einen Tarif für Zahnersatz. Dieser leistet 100 Prozent bei einer GKV-Regelversorgung sowie 80 Prozent für hochwertigen Zahnersatz inklusive Implantate. Beim Krankenhauszusatztarif sind Zweibettzimmer mit Chefarzt, freie Krankenhauswahl sowie ambulante Operationen mitversichert.
Keine Risikoprüfung und Wartezeiten
Die bKV können Arbeitgeber als Kollektivrahmenvertrag für seine Beschäftigten abschließen. Die Mindestzahl liegt bei 10 Mitarbeitern, im stationären Tarif bei 50 Mitarbeitern. Arbeitnehmer können darüber ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten ihre Leistungslücken zur GKV schließen.
Voraussetzung ist, dass mindestens 90 Prozent der GKV-Versicherten Arbeitnehmer oder einer speziellen Personengruppe, beispielsweise Führungskräfte, einzelne Geschäftsbereiche, Filialen oder Abteilungen vom Arbeitgeber versichert werden. Für weitere Spezialtarife gelten Sondervorteile. Beim stationären Tarif entfallen die Wartezeiten, bei den anderen Tarifen findet keine Gesundheitsprüfung statt.