Allianz Risikolebensversicherung verzichtet auf Gesundheitsfragen nach Darlehensvertrag

Quelle: Axa Versicherung

Die Allianz verzichtet bei der Risikolebensversicherung auf die Gesundheitsfragen. Dies gilt allerdings nur in Verbindung mit einem Darlehensvertrag der Allianz Baufinanzierung. Kunden müssen lediglich bestätigen, in den letzten zwei Jahren uneingeschränkt arbeitsfähig gewesen zu sein und nicht an einer schweren Krankheit wie zum Beispiel Krebs, Diabetes oder Nierenversagen zu leiden.

Die Allianz bietet seit Juli 2014 eine verbesserte Kombination aus Baufinanzierung und Hinterbliebenenvorsorge an. Dazu gibt es eine vereinfachte Risikoprüfung bei der Risikolebensversicherung.

Verzicht auf Gesundheitsfragen in der Risikolebensversicherung

Kunden, die zusammen mit dem Darlehensvertrag der Allianz Baufinanzierung oder innerhalb der folgenden sechs Monate eine Risiko-Lebensversicherung der Deutsche Lebensversicherungs-AG abschließen, können die vereinfachte Risikoprüfung nutzen.

Statt der sonst üblichen Gesundheitsfragen reicht in diesem Fall die Bestätigung, dass der Kunde in den letzten zwei Jahren bis heute uneingeschränkt arbeitsfähig gewesen ist. Zusätzlich muss der Kunde versichern, nicht an einer schweren Krankheit wie zum Beispiel Krebs, Diabetes oder Nierenversagen zu leiden.

Nachlass auf den Sollzinssatz möglich

Zudem erhalten Kunden bei Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung aus dem Hause Allianz in Kombination mit einer Allianz Baufinanzierung einen Nachlass auf den Sollzinssatz erhält. Je nach Höhe der Absicherung beträgt der Konditionsnachlass bis zu 0,05 Prozentpunkte.

„Der Kauf einer Immobilie ist eine Anschaffung fürs Leben, daher sollten die Angehörigen im Ernstfall abgesichert sein. Der Zinsnachlass und die vereinfachte Risikoprüfung machen die Hinterbliebenenvorsorge preiswert und leichter“, erläutert Dr. Peter Haueisen, Fachbereichsleiter Baufinanzierung bei Allianz Leben.

Quelle: ALLIANZ DEUTSCHLAND AG