§34f GewO - Finanzanlagenvermittler, die noch die erforderliche Sachkunde nach §34f GewO nachweisen müssen, sollten sich beeilen. Denn nicht der 31.12.2014 ist der entscheidende Termin für Nachzügler, sondern der Termin zur Prüfungsanmeldung. So müssen sich viele Vermittler, so sie die Sachkundeprüfung im November ablegen wollen, bis zum 29.10.2014 bei der IHK anmelden. Doch es gibt auch noch Prüfungstermine im Dezember.
Mit der Beantragung der vorübergehenden Erlaubnis bis zum Juli 2013 haben sich viele Vermittler lediglich einen Aufschub gekauft. Die Frist für den Nachweis der erforderlichen Sachkunde läuft Ende diesen Jahres aus. Ohne diesen Nachweis erlischt die vorübergehend erteilte Gewerbeerlaubnis nach §34f GewO ersatzlos.
Termine für Sachkundeprüfung auch im Dezember
Der 31.12.2014 ist nicht etwa der letzte Anmeldetermin zur Sachkundeprüfung, sondern der Tag, an dem die vorübergehende Zulassung nach §34f GewO (ohne Sachkundeprüfung) ersatzlos erlischt. Letzter Tag zur Anmeldung für die Prüfung ist bei vielen IHKen offiziell der 29.10.2014, wenn man an den Terminen am 26./27. November teilnehmen möchte.
Auch für Dezember gibt es noch einige Termine für die Sachkundeprüfung. So prüfen die IHKen in München, Dresden, Bielefeld, Kiel, Suhl und Heilbronn am 03. Dezember. Angesichts der hohen Durchfallquoten und befürchteter Kapazitätsengpässe seitens der IHK' n, sollten Finanzanlagenvermittler zwingend aktiv werden.
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Zum anderen ist ein Tool zur Prüfungssimulation enthalten, bestehend aus einem sehr umfangreichen Fragenpool, das einen realistischen Einblick in den praktischen Ablauf der schriftlichen Prüfung vermittelt.
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