Versicherungsbetrug bei abgesägten Fingern aufgeflogen

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Unfallversicherung - 1,4 Millionen Euro wollte ein Versicherungsfachmann von seinen Versicherungen kassieren und sägte sich dafür selbst zwei Finger ab. Der Versicherungsbetrug flog nun auf und ein Gericht verurteilte den Mann auf Bewährung.

In einem ganz besonderen Fall verurteilte am Freitag ein Gericht in Norderstedt (Schleswig-Holstein) einen 50-Jährigen wegen Versicherungsbetruges. Um seine Unfallversicherung zu prellen, sägte sich der Versicherungsmann im Februar 2010 mit einer Kreissäge Daumen und Zeigefinger der linken Hand ab. Das Gericht sah den Versicherungsbetrug nun als erwiesen an und verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Der Mann gab zuvor an, dass er im Hobbykeller in die laufende Kreissäge fiel, als er über einen seiner zwei Hunde stolperte. Der Mann hatte zu der Zeit vier laufende Versicherungen. Diese hätten insgesamt eine Schadenssumme von maximal 1,4 Millionen Euro gezahlt. Nach dem Vorfall hätte er sich selbst verbunden und sei ins Krankenhaus gefahren.

An den Angaben des Mannes hegte der Rechtsmediziner Zweifel und widersprach. Die Unterseite der Finger und die anderen Teile der Hand wurden nur wenig verletzt. Dies sei laut dem Rechtsmediziner „ausgesprochen erstaunlich“. Das Gericht schloss sich nun am Freitag den Zweifeln an.

Vier Unfallversicherungen verstärkten Zweifel

Zum Zeitpunkt des vermeintlichen Unfalls hatte der Mann gleich vier Unfallversicherungen. Hierüber zeigte sich die Richterin bei der Urteilsbegründung verwundert. Zum Teil enthielten die Versicherungen sogar spezielle Regelungen bei Verletzungen der Finger.

Der Verteidiger zeigte sich bestürzt über das Urteil und kündigte Rechtsmittel an. Er beanstandet, dass das Gericht keinen weiteren Rechtsmediziner zu dem Fall anhören wollte. Dieser hätte seiner Meinung nach die Amputation „differenzierter“ dargestellt. Darüber hinaus wurde sein Antrag, einen Psychiater als Zeugen zu hören, ebenfalls abgelehnt. Der Verteidiger wollte damit widersprüchliche Aussagen seines Mandanten erklären. Dieser hätte nach dem Unfall einen Gedächtnisverlust erlitten.

Kein schwerer Fall von Versicherungsbetrug

Da noch keine Prämien geflossen waren, bewertete das Gericht den Fall nicht als schweren Fall von Versicherungsbetrug – trotz der hohen Versicherungssumme. Dennoch ging das Gericht bei seinem Urteil über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren gefordert. Für einen Freispruch seines Mandanten plädierte hingegen der Verteidiger.

Über einen Teil der zivilrechtlichen Ansprüche des Mannes entscheidet nun einer Gerichtssprecherin zufolge am 7. November das Landgericht in Kiel. Diese will der Mann gegen eine der Versicherungen durchsetzen und reichte hierfür eine Klage ein.

Quelle: Die Welt