Bundesregierung - Mit der Einführung der Rente mit 67 plante die ehemalige Bundesregierung 2012 auch eine Beschäftigungsquote der 60- bis 64-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu mindestens 50 Prozent.
Innerhalb der letzten fünf Jahre ist die Beschäftigungsquote in dieser Altersgruppe zwar von 20,5 auf 32,4 Prozent gestiegen. Das Ziel der Bundesregierung wurde damit bisher nicht erreicht. Grünen-Rentenexperte Markus Kurth sagt: „Die Situation Älterer am Arbeitsmarkt ist weiterhin nicht wirklich gut.“ Dies teilt die Bundesregierung unter Berufung auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Grünen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit.
Zahl der Arbeitnehmer über 60 Jahre in Metall- und Elektroindustrie ist gestiegen
Die Zahl der Mitarbeiter über 60 Jahre ist in der Metall- und Elektroindustrie beispielsweise von 2000 bis 2014 von 84000 auf 233000 gestiegen. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall teilt dazu mit: „Ihr Anteil an der Belegschaft hat sich damit fast verdreifacht“. Im laufenden Jahr arbeiten in der Branche sogar 12000 Arbeitnehmer ab 65 Jahre.
Dagegen gab es im Jahr 2000 lediglich 4000 Arbeitnehmer in dieser Altersgruppe. Eine Deckung des Fachkräftebedarfs sei damit jedoch bisher nicht erreicht. In Deutschland steigen immer noch viele Arbeitnehmer vor dem regulären Rentenbeginn aus dem Berufsleben aus oder werden arbeitslos. Ältere Arbeitnehmer hätten in letzterem Fall praktisch keine Chance mehr auf einen neuen Job.
Gesundheitlich angeschlagenen Arbeitnehmern droht eine Rentenkürzung
Rentenexperte Kurth sagt: „Gerade für gesundheitlich angeschlagene Beschäftigte bleibt die Rente mit 67 vielfach eine Rentenkürzung.“ Er sagt weiter: „Wer ja zur Rente mit 67 sagt, darf zu den Problemen und Herausforderungen nicht schweigen“.
Einführung der Rente mit 67 geht auf einen Beschluss der Bundesregierung zurück
Die endgültige Einführung der Rente mit 67 ist für 2029 geplant. Für die nächste Zeit wird es einen zweiten Regierungsbericht zur Anhebung der Altersgrenze und der Lage älterer Arbeitnehmer geben. Die Regierung wird dann entscheiden „ob die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre weiterhin vertretbar erscheint und die gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können“, so die Antwort der Bundesregierung auf die Grünen-Anfrage.