Flexi-Rente - Die Bundesregierung plant die Einführung einer flexiblen Rente. Diese soll Arbeitnehmern, die eher in Rente gehen möchten, den Renteneintritt finanziell erleichtern. Bisher müssen diese auf jeden Monat, den sie früher in Rente gehen, einen Rentenabschlag in Kauf nehmen.
Flexi-Rente soll früheren Renteneintritt erleichtern
Mit der Flexi-Rente soll der Renteneintritt flexibler gestaltet werden können. Zwar ist die Flexi-Rente bereits einige Zeit im Gespräch. Wie die Rente genau aussehen soll, darüber gibt es bisher noch keine Einigkeit. Gewerkschaften und Arbeitgeber sehen die Regelung kritisch.
Es ist noch längst nicht klar, wie der vorzeitige Renteneintritt für die Arbeitnehmer ausgestaltet werden soll und ob er überhaupt sinnvoll ist. Insbesondere die Arbeitgeberverbände sehen einen früheren Renteneintritt aufgrund der demografischen Entwicklung kritisch.
Zum Thema tagte zuletzt eine Arbeitsgruppe. Bei dem Treffen ging es um mögliche Gesetzesinitiativen. Bis Dezember soll es ein konkretes Gesetzesvorhaben geben. Bis dahin müsse allerdings noch eine Menge geklärt werden.
Möglicher Zeitpunkt des früheren Renteneintritts ebenfalls noch unklar
Diskutiert wird auch der Zeitpunkt des frühestmöglichen Renteneintritts. Der DGB fordert einen erleichterten Teilruhestand bereits ab 60 Jahre. Dazu sollten laut DGB die Hinzuverdienstgrenzen entfallen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sieht den Vorschlag des DGB kritisch. Durch die Einführung einer Teilrente ab 60 würden den Unternehmen noch mehr qualifizierte Arbeitskräfte fehlen, als bereits zum jetzigen Zeitpunkt.
BDA-Chef Ingo Kramer warnt vor einer neuen Frühverrentung durch flexiblere Übergänge. „Eine Teilrente ab 60 ist angesichts der demografischen Entwicklung verfehlt. Es muss vielmehr darum gehen, möglichst viele Arbeitnehmer in Vollzeitbeschäftigung oder in vollzeitnaher Tätigkeit zu halten", so der Arbeitgeberpräsident.
Was die Flexi-Rente eigentlich ist
Arbeitnehmer, die früher in Rente gehen möchten, müssen bisher Abschläge auf ihre Rentenleistung in Kauf nehmen. Dabei wird die Altersrente pro Monat des früheren Renteneintritts um 0,3 Prozentpunkte reduziert. Hat ein Arbeitnehmer den Wunsch, drei Jahre früher in Rente zu gehen, bedeutet dies beispielsweise einen Rentenabschlag von 10,8 Prozent auf die gesamte Rentendauer.
Mit der Flexi-Rente soll den Vorruheständlern der Übergang finanziell erleichtert werden. Eine Möglichkeit ist die Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen. So fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die vollständige Abschaffung dieser Einkommensgrenzen.
Ausgenommen davon sollen nur Arbeitnehmer sein, die die abschlagsfreie Rente ab 63 in Anspruch nehmen. Der DGB schlägt vor, dass Arbeitgeber und Finanzamt die Rente gemeinsam finanzieren sollen. Dafür müsse es allerdings eine Änderung des Einkommenssteuerrechtes geben.