Honorarberatung: Privatanleger sind sich der Honorarberatung und somit der Vergütungsstrukturen und –formen für eine Finanzdienstleistung nicht bewusst. Daher findet nur selten eine bewusste Entscheidung für eine bestimmte Vergütungsform statt.
Seit einiger Zeit gibt es in der Finanzdienstleistungsbranche eine Diskussion über die Vergütungsformen in Form von Provisions- oder Honorarberatung und deren Vor- und Nachteile. Diese Diskussion geht jedoch einer aktuellen Studie des PFI Private Finance Institute der EBS Business School zufolge an der Realität der meisten Verbraucher vorbei.
Viele wissen mit Honorarberatung nichts anzufangen
Unter dem Titel „Bedeutung von Vergütungsstrukturen im Nachfrageverhalten nach Finanzdienstleistungen“ wurden mehr als 1.000 Verbraucher befragt. Davon haben bislang mehr als die Hälfte (54 Prozent) keine Berührungspunkte mit diesem Thema. Das Konzept der Honorarberatung konnten von den übrigen 46 Prozent der Befragten nur 28 Prozent beschreiben. Überproportional häufig haben Befragte mit höherer finanzieller Allgemeinbildung beziehungsweise höherem Haushaltsnettogeldvermögen gehört.
Die Honoraranlageberatung ist mit dem „Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente“ seit dem 15.07.2013 gesetzlich verankert. Den meisten Verbrauchern ist der Begriff jedoch fremd oder sie haben keine klaren Vorstellungen darüber. Ein Honorarberatungsangebot nutzten aktuell lediglich 2,5 Prozent der Befragten.
Vergütungsstrukturen und Vergütungsformen unbekannt
Bei Finanzdienstleistungen wird die Beratungsleistung üblicherweise in Form von Provisionen oder Courtagen vergütet. Diese werden vom Produktanbieter an den Berater bezahlt. Der Studie zufolge sind sich darüber lediglich 17 Prozent der Befragten bewusst. Fast zwei Drittel gehen hingegen davon aus, dass Finanzberatung durch Banken oder Finanzdienstleister kostenlos sei.
Das Honoraranlageberatungsgesetz soll dieses Wissensdefizit überwinden. Das Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente besagt: „Durch eine gesetzliche Ausgestaltung der honorargestützten Anlageberatung soll mehr Transparenz über die Form der Vergütung der Anlageberatung geschaffen werden, so dass sich ein Kunde künftig bewusst für die provisionsgestützte Anlageberatung oder für die nichtprovisionsgestützte Honorar-Anlageberatung entscheiden kann.“