Asylrecht: Die Grünen fordern, Flüchtlinge in die gesetzliche Krankenversicherung aufzunehmen. Eine entsprechende Gesetzesänderung würde 490 Millionen Euro Mehrkosten erzeugen, die aus dem Etat von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) beglichen werden sollen. Bisher haben Asylbewerber nur Anrecht auf eine Akutversorgung.
Die Grünen haben gefordert, dass Flüchtlinge in Deutschland dieselbe medizinische Versorgung erhalten wie gesetzlich Versicherte. Das sehe ein Positionspapier der Grünen-Fraktion im Bundestag vor, wie die Süddeutsche Zeitung (Mittwoch) berichtet. Demnach sollen alle in Deutschland lebenden Menschen in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen werden – unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status. Die entstehenden Kosten werden auf 490 Millionen Euro beziffert.
Flüchtlinge erhalten keine psychologische Betreuung
Es sei ein „humanitäres Armutszeugnis, dass in Deutschland für Schutzsuchende nur eine medizinische Minimalversorgung voller bürokratischer Hürden“ vorgesehen sei, sagte Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink dem Münchener Blatt. Unnötig auftretende und verschleppte Erkrankungen würden nicht nur das Leid der Menschen vergrößern, sondern auch „den späteren medizinischen Behandlungsaufwand“.
Besonders schlimm sei die Situation für Asylsuchende, die an einer traumatischen Störung leiden, etwa aufgrund von Bürgerkriegs-Erlebnissen oder Folter. Diese hätten keinen Zugang zu psychosozialer und psychotherapeutischer Betreuung, weil Sozialämter eine Kostenübernahme in der Regel ablehnen, kritisiert die Grünen-Abgeordnete.
Wie aber verhindern, dass die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten allein für die Mehrkosten aufkommt? Auch dafür haben die Grünen einen Vorschlag: Der Bund soll für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen zahlen. Die veranschlagten Kosten könnten den Krankenkassen aus dem Etat von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erstattet werden - was jedoch heißt, dass der Steuerzahler dafür zahlt.
Nur Anspruch auf Minimalversorgung
Die medizinische Versorgung von Flüchtlingen ist aktuell im Asylbewerberleistungsgesetz (§ 4 AsylbLG, § 6 AsylbLG) geregelt. Eine ärztliche Behandlung muss demnach bei akuter und schmerzhafter Krankheit erstattet werden. Frauen erhalten medizinische Leistungen auch bei Schwangerschaft und Geburt.
Bei chronischen Erkrankungen hingegen werden Asylsuchenden immer wieder ärztliche Leistungen verweigert, teils mit tödlichem Ausgang. So entschied die 8. Kammer des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main, dass ein schwerkranker Patient kein Anrecht auf die Kostenübernahme einer Lebertransplantation hat, auch wenn sein Überleben davon abhängt. Der Mann verstarb in der Folgezeit (VG Frankfurt/M 8 G 638/97, Urteil vom 9. April 1997). Bei einer Hüftgelenksnekrose haben Flüchtlinge Anspruch auf Schmerztabletten, nicht aber auf eine Operation. Patienten mit einem schweren Nierenleiden kann die Dialyse verwehrt werden (OVG Greifswald, Az.: 1 O 5/04, Urteil vom 28. Januar 2004).
Nach Angaben der Bundesregierung haben die Länder erhebliche Spielräume, wie sie die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen ausgestalten. Dass es auch anders geht, zeigt Bremen. Dort haben die zuständigen Ämter mit den Krankenkassen Verträge über eine Kostenerstattung für die medizinische Versorgung abgeschlossen. Die Flüchtlinge erhalten dann eine Gesundheitskarte und können in Notfällen einen Arzt aufsuchen.