Berufsunfähigkeitsversicherung - Rückdatierung mitunter erlaubt?

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Berufsunfähigkeitsversicherung: 2015 steigen mit großer Wahrscheinlichkeit die Prämien für Berufsunfähigkeitsversicherungen, ein 20jähriger muss dann wahrscheinlich über 7 Prozent mehr zahlen. Wer jetzt eine Police abschließt, sollte deshalb darauf achten, dass der Dezember 2014 als Vertragsbeginn angegeben ist - manche Versicherungen erlauben auch eine Rückdatierung.

Fast jeder vierte Deutsche muss aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls seinen Beruf vor dem Erreichen des Rentenalters aufgeben. In diesem Fall haben die Betroffenen zwar Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, sofern sie lange genug in die Rentenkasse eingezahlt haben. Doch diese reicht zur Sicherung des Lebensstandards nicht aus. Ganze 650 Euro betrug die durchschnittlich ausgezahlte Monatsrente bei voller Erwerbsminderung im Jahr 2013, berichtet die Deutsche Rentenversicherung. Das Armutsrisiko ist also groß, wenn man vorzeitig aus dem Beruf ausscheidet.

Beiträge zur BU könnten 2015 deutlich steigen

Angesichts des Armutsrisikos raten sogar Verbraucherschützer zum Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Möglichst noch in diesem Jahr, denn zum Jahreswechsel werden sich die Beiträge merklich erhöhen.

Der Grund für den Preisanstieg ist die von der Bundesregierung beschlossene Absenkung des Garantiezinses von 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent zum 01. Januar 2015. Dieser Zinssatz gilt auch für das Finanzpolster, mit dem die Versicherungen Rücklagen für den Eintritt einer Berufsunfähigkeit aufbauen. Sinkt der Garantiezins, schrumpft zugleich das Polster: die Kunden müssen dann den Trend durch höhere Beiträge ausgleichen.

Je länger der verbleibende Versicherungszeitraum ist, desto stärker werden die Prämien vermutlich angehoben. Für junge Versicherungsnehmer könnten die Kosten deshalb besonders stark steigen. 7,6 Prozent muss ein 20jähriger Neukunde im Schnitt mehr zahlen, wenn er eine BU über 1.000 Euro Monatsrente abschließt, schätzt das Analysehaus MLP. Ein 30jähriger muss immerhin noch mit einer Preissteigerung um 5,7 Prozent rechnen, ein 50jähriger um 2,0 Prozent.

Verjüngung erlaubt?

Der Prämienanstieg gilt nur für Neuverträge, nicht für bestehende BU-Versicherungen. Denn die Versicherungen garantieren den maximal zu zahlenden Bruttobeitrag in der Regel über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg. Wer also eine BU abschließen will, sollte noch in diesem Jahr tätig werden!

Manche Anbieter geben ihren Kunden bis Ende Januar die Möglichkeit, den Vertrag auf den ersten Dezember des Vorjahres zurückzudatieren. So wird der Versicherte ein Jahr jünger gemacht, was sich positiv auf den Beitrag auswirken kann. Aber Achtung: Sich auf diese Weise auch den höheren Garantiezins zu sichern, funktioniert nicht, da das zugrundeliegende Lebensversicherungsreformgesetz bereits zum Neujahrstag in Kraft tritt.

Versicherungskunden müssen also vor dem Jahreswechsel tätig werden, wenn sie sich den höheren Garantiezins sichern wollen. Wer noch vor Weihnachten eine Police abschließt, sollte darauf achten, dass tatsächlich der 01. Dezember 2014 als Vertragsbeginn angegeben ist. So verhindert man, nicht aus Versehen von der Preiserhöhung zum Jahreswechsel getroffen zu werden.

Der Bund der Versicherten warnt jedoch vor blindem Aktionismus. Die BU sei mit Jahresprämien von bis zu 1.300 Euro schon jetzt keine günstige Versicherung. Statt schnell einen Versicherungsschutz mit Lücken abzuschließen, ist deshalb eine gute Beratung geboten.