Die Rente mit 67 bewegte auch in der vergangenen Woche wieder einmal den Bundestag. So forderte zum Beispiel die Fraktion Die Linke leichtere altersgerechte Übergänge anstatt einer festgelegten Rente ab 67 Jahren. Die Bundesregierung hingegen hält die im Jahr 2007 beschlossene Rente mit 67 weiter für notwendig und vertretbar.
In ihrer Kritik an der "Rente mit 67" verweist die Fraktion Die Linke vor allem auf die ihrer Ansicht nach schlechte Beschäftigungssituation Älterer. So sei im Alter von 64 Jahren nur noch knapp jeder Zehnte in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.
Am vergangenen Donnerstag forderte die Fraktion daher von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Rente mit 67 zurücknimmt und die Bedingungen dafür schafft, dass ältere Versicherte bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in guter Beschäftigung arbeiten können. So soll unter anderem durch eine Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes das unbefristete Arbeitsverhältnis zur Regel gemacht werden.
Schutz vor psychischen Belastungen weiter stärken
Außerdem soll durch entsprechende Regelungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz der Schutz vor psychischen Belastungen gestärkt werden, heißt es weiter. Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten, die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit wieder einzuführen. Versicherte mit 40 Beitragsjahren sollen zudem ab Vollendung des 60. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen können.
Die Bundesregierung hält die im Jahr 2007 beschlossene Rente mit 67 hingegen weiter für notwendig und vertretbar. Das schreibt sie in ihrem zweiten Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Gegenüber dem ersten Bericht 2010 habe sich die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer deutlich erhöht.
Rente mit 67: Bundesregierung sieht erfreuliche Entwicklung, Grüne wollen Zahlen sehen
Auch deren soziale Lage, bezogen auf Gesundheit und Bildungsniveau, habe sich weiter verbessert, heißt es in einer nun vorgelegten Unterrichtung. Auch wenn die altersgerechte Arbeitswelt noch nicht flächendeckend Realität geworden sei, verlaufe die Entwicklung „mehr als erfreulich“ und überfordere weder Beschäftigte noch Arbeitgeber, stellt die Bundesregierung fest.
Aus dem Bericht geht hervor, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 60 bis 64 Jahren seit dem Jahr 2000 um rund eine Million auf 1,6 Millionen gestiegen ist. Die Beschäftigungsquote dieser Bevölkerungsgruppe hat sich demnach in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt und liegt derzeit bei rund 32 Prozent.
Unterdessen steht die Berichtspflicht der Bundesregierung zu den Wirkungen der Rente mit 67 im Zentrum einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Regierung. Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, welche Kriterien die Bundesregierung für die Bewertung der Rente mit 67 definiert hat. Außerdem fragen sie nach der Zahl der Rentner, die mit Abschlägen in Rente gehen und nach der Zahl der Personen mit unterdurchschnittlichem Einkommen, die nicht die Regelaltersgrenze erreichen und eine Erwerbsminderungsrente beziehen.