Rentnerin verliert ihr Vermögen durch Sparkassen-Zertifikat

Quelle: PublicDomainPictures

Sparkasse: Vorsätzliche Falschberatung? Immer wieder kursieren derartige Meldungen in den Medien. Oft geht es dabei um kleine Einzelanleger, die ihr lang und mühsam erspartes Vermögen durch den Kauf des falschen Finanzproduktes verloren haben und nun den Berater der jeweiligen Bank, Versicherung etc. dafür zur Rechenschaft ziehen wollen. Der BR berichtete kürzlich über eine Rentnerin aus Augsburg, die auf diese Art und Weise über 100.000 Euro verloren hat - fast ihre gesamten Ersparnisse.

Die ältere Frau schweigt zwar, dafür äußert sich ihr Sohn in der BR-Sendung „quer“ über die Sache. Herr S., wie er im Beitrag genannt wird, stellt klar, dass seine Mutter eigentlich nie daran gedacht habe, ihr Geld einer Bank anzuvertrauen. Rund 130.000 Euro hatte sie sich über die Jahre hinweg zusammengespart und lagerte das Geld bei sich zu Hause - bis vor sieben Jahren. Da überredete ihr Sohn sie dann doch, das viele Geld anzulegen.

HRE-Pleite: Zertifikat wird wertlos

Ein Berater der Stadtsparkasse Augsburg machte der Familie S. daraufhin ein Angebot: den Kauf eines Zertifikats mit Aktien diverser Dax-Unternehmen. Eines davon, die HRE, ging jedoch im Zuge der Finanzkrise pleite. Das Zertifikat war so angelegt, dass bei Ausfall einer der zehn enthaltenen Aktien, alle ausfallen. Aufgrund der HRE-Pleite schrumpfte der Wert von Frau S‘s Anlage auf nur noch rund 8500 Euro zusammen.

Frau S. verklagte die Stadtsparkasse vor dem Landgericht Augsburg auf Schadenersatz: „Frau S., denkt heute noch, dass sie das Geld auf ein Sparbuch eingezahlt hat und nicht in ein Zertifikat, das ein ganz komplexes Finanzprodukt darstellt“, sagt Bernd Paschek, der Anwalt der Familie. Im Juni 2013 herrschte dann zunächst Erleichterung bei Frau S. und ihrem Sohn: Das Landgericht verurteilte die Stadtsparkasse zur Zahlung von Schadenersatz - wegen vorsätzlicher Falschberatung.

Stadtsparkasse Augsburg geht in Berufung - und gewinnt

Der Bankberater habe um die Risiken des Produktes gewusst, es Frau S. empfohlen und billigend in Kauf genommen, dass die Klägerin nicht ausreichend über das Produkt informiert war. Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht sogar noch weiter: Die Sparkasse hätte ein solches Produkt niemals anbieten dürfen, da es nicht darauf angelegt war, das Risiko zu streuen.

Doch die Stadtsparkasse ging in Berufung und das Oberlandesgericht bewertete den Fall genau andersherum - es konnte keinen Vorsatz erkennen und wies die Klage ab. Die Sparkasse selbst sei davon überzeugt, dass sie Frau S. ordnungsgemäß beraten habe. Seltsam mutet jedoch laut BR-Bericht an, dass der zuständige Richter, die Sparkasse als seriöse Geschäftsbank einstufte und seriöse Geschäftsbanken keine Falschberatung zulassen würden. Eine gewagte These, da doch gerade in Großorganisationen schwarze Schafe auch oftmals nicht auffallen.

Eine Revision ließ das Gericht nicht zu und eine mögliche Gehörsrüge vor den Bundesgerichtshof kann sich Frau S. nun finanziell nicht mehr leisten: Ihr Vermögen scheint verloren zu sein.

Quelle: BR