BGH - Banken dürfen für Kontobewegungen auf dem Girokonto keine Gebühren verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Im betroffenen Fall hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden gegen eine Raiffeisenbank in Franken geklagt.
"Immer mehr Kreditinstitute in Deutschland, besonders Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken, verlangen eine solche Gebühr", erklärte Jörg Schädtler, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Bankkunden, gegenüber der dpa.
Diese Gebühren würden bei Ein- und Auszahlungen, sowie Überweisungen auf dem Girokonto fällig. 20 bis 40 Cent pro Buchung seien normal. Teilweise lagen die Beträge auch schon bei einem Euro, weiß Schädtler.
Bundesgerichtshof entscheidet gegen Buchungsgebühren bei Girokonten
Der Bundesgerichtshof hat sich nun gegen Buchungsgebühren bei Girokonten ausgesprochen. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hatte gegen die Vereinigten Raiffeisenbanken Gräfenberg-Forchheim eine Klage angestrengt. Die Bank hatte von ihren Kunden, laut Preisaushang, Buchungsgebühren in Höhe von 35 Cent je Ein- oder Auszahlung verlangt.
Während das Geldinstitut auf die Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie verwies, die Ein- und Auszahlungen als Dienstleistung ansieht und grundlegend Gebühren erlaube, fragte der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft für Bankkunden ketzerisch: „Ob die EU-Richtlinie so gewollt war, dass sich die Banken wieder die Taschen vollstopfen dürfen oder ob sie mehr dem Verbraucherschutz dienen sollte“.