Telefonieren am Steuer bei ausgeschaltetem Motor erlaubt

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Das Fahrzeug steht und der Motor ist ausgeschaltet. In diesem Fall dürfen Autofahrer am Steuer telefonieren, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm nun entschied (Az. 1 RBs 1/14). Sobald der Motor aber gestartet wird, heißt es: Smartphone oder Handy weg!

Mit dem Urteil gab das OLG einem Autofahrer Recht. Dieser hatte gegen ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro geklagt, nachdem er an einer roten Ampel telefonierte und der Motor seines Fahrzeuges durch eine Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet war. Mit dem Urteil hob das OLG ein anderslautendes Urteil des Amtsgerichtes Dortmund auf.

"Dem Urteil zufolge ist es egal, ob der Motor manuell oder automatisch abgeschaltet worden ist", so Frank Bärnhof, Jurist und Versicherungsexperte von CosmosDirekt. "Zudem spielt es keine Rolle, ob nur das Gaspedal betätigt werden muss, um das Auto wieder in Gang zu setzen. Maßgebend ist, dass das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist."

Handy weg, sobald Motor startet!

Die Regelung tritt jedoch außer Kraft, sobald der Motor wieder gestartet wird, d. h. die Ampel auf Grün schaltet. Daher sollten Autofahrer trotz des neuen Urteils am Steuer besser nicht zum Handy oder Smartphone greifen. Das Telefonieren lenkt unnötig ab und erhöht die Unfallgefahr nachweislich. „Wer durch die Nutzung eines Handys am Steuer abgelenkt ist, kann bei einem grob fahrlässig verursachten Unfall seinen Kasko-Versicherungsschutz verlieren“, so der Experte weiter.