Elementarversicherung - Kommt doch bald die Pflichtversicherung für Gebäudeeigentümer gegen Elementarschäden? Grund dafür sei „ein klassisches Marktversagen im Bereich der Elementarversicherung, das den Gesetzgeber zum Handeln zwinge“, argumentiert der Petitionsausschuss.
Um der Forderung nach einer Pflichtversicherung für Gebäudeeigentümer gegen Elementarschäden Nachdruck zu verleihen, hat der Petitionsausschuss in der Sitzung am Mittwochmorgen die Abgeordneten einstimmig beschlossen, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine entsprechende Petition als Material zu überweisen.
Petitionsausschuss fordert Pflichtversicherung gegen Elementarschäden
Ziel müsse es sein, dass alle Eigentümer von Gebäuden eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden abschließen müssen. Als Gründe für die Pflichtversicherung, die in den Hochrisikozonen gedeckelt oder staatlich bezuschusst werden solle, nannten die Petenten die gestiegene Anzahl an Naturkatastrophen und den mangelnden Angeboten aus der Versicherungswirtschaft.
Ergo könnten sich viele Immobilieneigentümer nicht versichern und anschließend müsste der Staat und damit der Steuerzahler die Schäden, zumindest zum Teil, kompensieren. Folglich handele es sich „im Bereich der Elementarversicherung ein klassisches Marktversagen, das den Gesetzgeber zum Handeln zwinge“
Bereits 2003 hatte es erste Diskussionen über eine Einführung einer privaten Elementar-Pflichtversicherung gegeben. Diese wurden allerdings auf Grund verfassungsrechtlicher Bedenken verworfen. 2013 wurden erneut Stimmen laut, die eine solche Einführung forderten.
Linke nimmt Vorgehen der Allianz zum Anlass
Zuletzt hatte die Partei die Linke Anfang 2014, in einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung, gefordert, Maßnahmen zur einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden voranzutreiben. Die Partei befürchtete, dass Hauseigentümer in Hochwasser-Risikozone 4 künftig keine Möglichkeit mehr erhalten, eine Versicherung gegen Elementarschäden abzuschließen. Dabei bezieht sich die Linke auf das Vorgehen der Allianz. Diese hatte im vergangenen Jahr angekündigt rund 15.000 DDR-Altverträge zum Hochwasserschutz zu verteuern.
Daraus resultierend hatte die Bundesregierung angekündigt eine Arbeitsgruppe von Justizministern des Bundes und der Länder zu installieren, die sich dieser Problematik widmet. Skeptisch steht die Bundesregierung der Vereinbarkeit einer Pflichtversicherung mit den Grundrechten von Versicherern und Versicherten gegenüber.