Gesundheitskarte - Kassenpatienten können auch ohne eGK zum Arzt

Quelle: Pressefoto Techniker Krankenkasse

GKV: Seit 1. Januar 2015 hat die alte Chipkarte ausgedient. Als Versicherungsnachweis müssen Kassenpatienten die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) beim Arzt vorlegen. Doch viele Versicherte haben keine eGK.

Aus unterschiedlichen Gründen haben viele Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung keine elektronische Gesundheitskarte. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Versicherten die neue Karte aus Datenschutzgründen ablehnen. Das 1a Verbraucherportal hat nun Tipps zusammengestellt, wie Versicherte auch ohne eGK beim Arzt behandelt werden:

  • 1. Papiernachweis ersetzt Gesundheitskarte: Von ihrer Krankenkasse erhalten Versicherte auf Anforderung hin einen Ersatznachweis, der oft in Papierform ausgestellt wird. Da die Patientendaten in diesem Fall beim Arzt eingetippt werden müssen, sorgt es dort unter Umständen für einen höheren Aufwand, gilt aber wie die eGK als Versicherungsnachweis.

  • 2. Behandlung ohne Gesundheitskarte: Die Behandlung beim Arzt ist auch ohne Versicherungsnachweis möglich und muss zumindest von Kassenärzten angenommen werden. Damit Versicherte im Anschluss an den Arzttermin aber nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben, ist einiges zu beachten.

  • 3. Ein Versicherungsnachweis muss nach der Behandlung innerhalb von zehn Tagen der Praxis nachgereicht werden. Dies kann in Form der eGK oder eines Papiernachweises passieren. Der Arzt rechnet dann wie gewohnt mit der Krankenkasse ab. Versäumen Versicherte diese Frist, erstellt der Arzt eine Rechnung und die Behandlungskosten müssen vom Versicherten erst einmal ausgelegt werden. Wird dann bis zum Ende des Quartals, in der die Behandlung stattfand, ein Nachweis nachgereicht, so kann der Arzt den Rechnungsbetrag zurückerstatten. Er rechnet dann wieder direkt mit der Krankenkasse ab. Die Kasse erstattet den in Rechnung gestellten Betrag nicht.

    Auf den Behandlungskosten bleiben Versicherte sitzen, wenn sie auch bis zum Quartalsende keinen Versicherungsnachweis vorlegen. Gerade bei Behandlungen am Ende eines Quartals kann dies schnell passieren, da die Zeit zur nachträglichen Vorlage eines Nachweises relativ knapp sein kann. Abhängig von der Behandlung (beispielsweise im Krankenhaus) können vier- bis fünfstellige Beträge zusammen kommen, die eine hohe finanzielle Belastung darstellen.

Versicherte sollten sich daher möglichst frühzeitig eine elektronische Gesundheitskarte ausstellen lassen. Dies vermindert den bürokratischen Aufwand auf beiden Seiten – sowohl beim Patienten als auch in der Arztpraxis. Die Abrechnung der Behandlung wird erleichtert und eine unnötige finanzielle Belastung durch Vorkasse oder Selbstzahlung vermieden.