Arbeitslosengeld I: Es gehört aktuell zur Lebensrealität vieler Arbeitnehmer in Deutschland, dass sie ihre Jobs nur befristet ausüben. Mal drei Monate, mal ein halbes Jahr. Wenn Sie dann arbeitslos werden, haben Sie den Mindestzeitraum der Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung oft nicht erfüllt und somit keinen Anspruch auf ALG I. Das möchte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) jetzt ändern.
Bisher ist Voraussetzung, dass ein von Arbeitslosigkeit Betroffener in den letzten zwei Jahren davor insgesamt zwölf Monate beschäftigt war und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. „Da müssen wir mit der Zeit gehen, die Absicherung auf die neuen Gegebenheiten einstellen“, sagte Nahles einem Wirtschaftsmagazin. Mit Blick auf den Zeitraum für die Ansammlung der erforderlichen zwölf Monate Beschäftigung fügte sie hinzu: „Wir sollten diese Rahmenfrist auf drei Jahre verlängern.“
Nahles: Arbeitswelt braucht flexiblere Regeln
Die neue Arbeitswelt sei unsteter und brauche daher flexiblere Regeln, so Nahles. Mit der neuen Regelung würde man vor allem denjenigen Menschen entgegenkommen, die in Jobs arbeiten, in denen mal für ein paar Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird. Wenn diese arbeitslos würden, hätten sie trotz ihrer Beiträge keinen Schutz, da sie nicht lange genug eingezahlt haben.
Kritik von der CDU, Zustimmung der Grünen
Der Unions-Arbeitsmarktexperte Karl Schiewerling (CDU) hingegen kritisierte diesen Ansatz. Nahles' Vorschlag würde für den Bund ausgabensteigernd und für die Arbeitnehmer beitragssteigernd wirken. Zudem würde es genau zu Fehlanreizen verleiten, Menschen noch schneller zu entlassen.
Die Grünen-Politikerin Brigitte Pothmer wiederum unterstützt Nahles und kündigte an: „Alle Arbeitnehmer brauchen ein Mindestmaß an Sicherheit. Deshalb sieht unser Vorschlag vor, dass schon nach vier Monaten Beitragszeit ein zweimonatiger Bezug von Arbeitslosengeld möglich ist.“