Minijobber: Rentenbeiträge seit Anfang des Jahres günstiger

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Der Rentenbeitrag hat sich seit 1. Januar 2015 für versicherungspflichtige Minijobber verringert. Hintergrund ist der von 18,9 Prozent auf 18,7 Prozent gesunkene allgemeine Beitragssatz zur Rentenversicherung. Hiervon zahlen Minijobber seit den bisherigen 3,9 Prozent nun nur noch 3,7 Prozent.

Als Rentenbeitrag zahlt demnach ein Minijobber statt zuvor 17,55 Euro nun nur noch 16,65 Euro bei einem monatlichen Entgelt von 450 Euro. Weitere 15 Prozent führt der Arbeitgeber wie auch bisher an die Rentenversicherung ab. Durch die vergleichsweise niedrigen Beiträge erwerben geringfügig Beschäftigte Ansprüche auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung.

Auch Schutz bei Erwerbsminderung

So erwerben Minijobber beispielsweise einen Anspruch auf eine medizinische oder berufliche Rehabilitation oder sichern sich für den Fall einer Erwerbsminderung ab. Die Beschäftigungszeiten zählen darüber hinaus für die spätere Altersrente in vollem Umfang mit. Ebenfalls können versicherungspflichtige Minijobber eine „Riester-Rente“ abschließen, eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung.

Minijobber können sich auf Antrag vom dem Eigenbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Allerdings verzichten sie damit auf den umfassenden Versicherungsschutz. Eine ausführliche Beratung wird in einem solchen Fall von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland vorab empfohlen.