GDV begrüßt neue Anlagevorschriften für Versicherer

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Versicherer erhalten dank einer Verordnung der Bundesregierung neue Anlagevorschriften. Künftig dürfen Versicherungsunternehmen unter anderem in Infrastrukturprojekte investieren. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die Anpassung. Auch die Umsetzung von Solvency II soll dadurch einfacher zu lösen sein.

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett eine Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung für Versicherungsunternehmen und die Pensionsfonds-Kapitalanlagenverordnung verabschiedet. Unter anderem aufgrund neuer Regelungen durch das Kapitalanlagegesetzbuch sei die Verordnung notwendig gewesen.

„Der GDV begrüßt die neue Anlageverordnung. Sie erleichtert es den Versicherern, in potentiell ertragreichere Anlagen als bislang zu investieren. Insbesondere die Möglichkeiten, das Vermögen der Altersvorsorgesparer in Infrastruktur zu investieren, wurden erweitert“, so Dr. Axel Wehling, Mitglied der GDV-Hauptgeschäftsführung.

Versicherer können Geld in Infrastrukturprojekte und erneuerbare Energien anlegen

Die Anlageverordnung regelt die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen. Vorschriften aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz werden dadurch präzisiert. Gebundenes Vermögen muss nach den Grundsätzen Sicherheit, Rentabilität, Liquidität sowie Mischung und Streuung angelegt werden.

Eine breite Palette an Fremd- und Eigenkapitalinstrumenten steht den Versicherungsunternehmen mittels der Verordnung künftig zur Verfügung. So erhalten sie das Recht, in Infrastrukturdarlehen sowie erneuerbare Energien zu investieren. Auch hochverzinsliche Unternehmensdarlehen sind dann möglich.

Kleinen und mittelständischen Versicherern kommen die Änderungen der Rahmenbedingungen zur Auflage von infrastrukturspezifischen Fonds besonders zu gute, so der GDV. Mit der Einschränkung des Konzernverbots werden die Anlagemöglichkeiten in Infrastrukturbeteiligungen verbessert, so wie es bisher schon für Anlagen in erneuerbare Energien zulässig war.

Anlageverordnung erleichtert Umsetzung von Solvency II

Die Anpassung der Fondsvorschriften aufgrund des Kapitalanlagengesetzbuches vereinfache auch die Umsetzung von Solvency II. So seien mit Blick auf die Einführung von Solvency II zum 1. Januar 2016 keine kostenaufwändigen Umstrukturierungen notwendig.

Der GDV hofft, dass die nationalen Änderungen auch europaweit umgesetzt werden können. So sollten auch in der EU Standards entwickelt werden, damit Investments mit langfristig kalkulierbaren Einnahmen unter Solvency II nicht zu hohe Kosten verschlingen.

Quelle: GDV