Eine sichere Geldanlage mit Gold versprachen BWF und der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. seinen Anlegern. Nun wird ihnen gewerbsmäßiger Betrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) vorgeworfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine sofortige Abwicklung des Vereins und der angeblichen Stiftung angeordnet. Für das Einlagengeschäft fehlte die Erlaubnis der BaFin.
Bei einer Großrazzia mit 120 Polizeibeamten und fünf Ermittlern der BaFin wurden in Berlin und Köln Geschäftsräume der BWF und des Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. sowie Wohnräume durchsucht. Rund vier Tonnen angebliches Gold sowie umfangreiches Beweismaterial wie Computer und Geschäftsunterlagen wurden in Berlin sichergestellt. Die Höhe des Feingehaltes des Goldes wird derzeit überprüft, auch ob es sich um "Doubletten" handelt. Der Berliner Tageskurier berichtet, dass lediglich 200 Kilogramm des gefundenen Metalls reines Gold sei.
48 Millionen in vermeintlich sicheres Gold investiert
„Clever investieren in BWF-Gold“, mit diesem Slogan köderte die BWF ihre Kunden. In Zeiten der Eurokrise folgten rund 6.500 Kunden dem vermeintlich guten Rat der sicheren Geldanlage und investierten rund 48 Millionen Euro bei der BWF und dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. Den Anlegern wurde versprochen, dass das von ihnen gekaufte Gold zu einem deutlich höheren Preis wieder zurückgenommen werde - mit Zuwachsraten zwischen 5 und 7,5 Prozent.
Nach Recherchen der Verbraucherschutz-Kanzlei Jochen Resch erwarben die Anleger das Gold allerdings zu einem weit überhöhten Einkaufspreis. Darüber hinaus wurden die Anlagegelder offenbar nur teilweise für den Ankauf von Gold verwendet, so die Berliner Staatsanwaltschaft. Mit einem zweistelligen Millionenbetrag sind vermutlich Immobilien gekauft worden. Die Anlagegelder wären somit vertragswidrig und betrügerisch eingesetzt worden. Gegen zehn Personen wird ermittelt.
Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau als BWF Rückabwickler bestellt
Die BWF nennt sich Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung oder auch BWF-Stiftung. Das suggeriert, dass es sich bei dem Unternehmen um eine Stiftung handelt. Tatsächlich aber wurde es 2010 als Mini-GmbH gegründet und wechselte dann als GmbH nach Berlin – mit wechselnden Geschäftsführern. Obwohl es sich bei der BWF um keine Stiftung handelt, trat Detlef B. als Stiftungsvorstand auf.
Die BaFin hat den Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau als Rückabwickler bestellt. Auch die BWF selbst verweist seine Kunden inzwischen an Dr. Bernsau und hat ihre Homepage auf Seite auf die Kanzlei verlinkt. Die Kanzlei BBL hingegen bittet auf ihrer Website allerdings momentan darum, von Anfragen abzusehen, da sie aufgrund der hohen Anzahl der Betroffenen nicht beantwortet werden können. Anleger können unterdessen nur hoffen, zumindest einen Teil ihrer Einlagen wiederzusehen.