Barmenia hat ihre Privathaftpflichtversicherung umfassend modifiziert. Neu ist unter anderem eine Leistungsgarantie, die beinahe lückenlosen Versicherungsschutz verspricht. Das soll auch das Haftungsrisiko für Beratungsfehler bei Vermittlern verringern.
Die Barmenia hat die Versicherungsbedingungen in allen drei Privathaftpflicht-Tarifvarianten – Premium-, Top- und Basis-Schutz – angepasst. Mittels Innovationsklausel profitieren ebenso Bestandskunden von kostenlosen Verbesserungen im Vertrag.
Leistungsgarantie im Barmenia PHV-Premium-Tarif
Zu den Neuerungen beim Barmenia Privathaftpflicht "Premium-Schutz" zählt die Barmenia-Leistungs-Garantie: Dabei garantiert die Barmenia für einen Schaden, der über die eigenen Bedingungen nicht versichert ist, auch dann zu leisten, wenn irgendein anderer Versicherer in Deutschland leisten würde, mit wenigen Ausnahmen.
Mit dieser Leistung sollen nicht nur Kunden sondern auch Vermittler auf der sicheren Seite sein: Kunden hätten so stets einen lückenlosen Versicherungsschutz. Vermittler müssen sich daher das Thema Beratungsverschulden wegen eines nicht ausreichenden Versicherungsschutzes weniger sorgen, so Barmenia.
Weitere Premium-Leistungen sind die Erweiterungen bei mitversicherten Personen, auf alle, auch verheiratete, Familienangehörigen wie Kinder, Eltern, Geschwister, die im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, die Mitversicherung der Kinder auch während einer Zweit- und Drittausbildung, der Ausgleich des Kfz-Rabattes nach einem Schaden mit einem privat geliehenen Kfz, die Übernahme von Betankungsschäden an geliehenen oder gemieteten Kfz oder die Übernahme von Schäden, die an den Kfz unbeteiligter Dritter beim Be- und Entladen verursacht werden.
Schutz für Schäden durch Deliktunfähigkeit auf Erwachsene erweitert
Im Top-Tarif wurde der Einschluss von Schäden durch deliktunfähige Kinder auch auf deliktunfähige Erwachsene erweitert. Schutz besteht bis Schäden in Höhe von 20.000 Euro, aber lediglich in der Familienpolice.
Im Top-Tarif wird künftig der Gebrauch von Kitesportgeräten, einschließlich Kitebuggys, mit einer Leinenlänge von bis zu 30 Metern sowie von Strand-, Land- und Eisseglern mitversichert. Angehoben wurde weiterhin die Versicherungssumme für Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und -häusern - von 5.000 auf 10.000 Euro. Zudem entfällt künftig die Selbstbeteiligung für Schäden durch stationäre Photovoltaikanlagen.
Neuerungen im Basis-Schutz gibt es bei der Pauschal-Versicherungssumme. Sie wurde von drei auf fünf Millionen Euro erhöht. Dort ist weiterhin der Forderungsausfallschutzes ab einer Mindestschadenhöhe von 5.000 Euro mit eingeschlossen. Schäden, die deliktunfähige Kinder und Erwachsene verursacht haben, sind bis 3.000 Euro mitversichert - die Selbstbeteiligung liegt hierbei bei 150 Euro.