Der GDV-Vertriebskodex beschert der R+V Versicherung immer neue Probleme im Umgang mit Versicherungsmaklern. Außerdem belastet die Presseaktivität eines gekündigtes Maklers den Ruf des Wiesbadener Versicherers genauso wie der IGVM-Maklerverband. Der Interessenverband meint, die freien Vermittler würden von dem Versicherer zu Bonitätsprüfungen gedrängt.
In den letzten Wochen haben einige sehr aktive Versicherungsmakler sich auf die R+V eingeschossen. Oder die R+V hat selbst zu viele Fehler bei den Maklern gemacht; und alle auf einmal. Das Urteil liegt in der Bewertung des Betrachters. Einer dieser Betrachter ist Matthias Helberg. Dessen Courtage-Vereinbarung hatte die R+V kürzlich gekündigt, nachdem der Osnabrücker Makler den Vertragsnachtrag des Wiesbadener Versicherers auch wegen GDV-Kodex-Bestandteilen abgelehnt hatte – ohne Angabe von Gründen und mit unklarem Schicksal von Helbergs Vertragsbestand.
R+V: Courtagen laufen doch weiter
Die Folge war ein Offener Brief Teil 1 und ein Offener Brief Teil 2, den Helbergs Maklerverband IGVM an die R+V richtete. Auf den zweiten Brief hat der Versicherer jetzt ebenfalls geantwortet und versichert, sie werde sich „den Marktusancen entsprechend verhalten“ und Courtagen weiter zahlen, solange der Maklervertrag zugunsten Helberg besteht. Vorher hatte der Versicherer, so sieht es die Maklerseite, zum 1.1.2016 mit einer Übertragung der Helbergschen Verträge auf den Direktbestand gedroht.
Auf Kravag gebürstet
Warum Makler Helberg gekündigt wurde, hatte die R+V zwischenzeitlich mit „Unwirtschaftlichkeit“ des Bestands begründet, so schrieb es die IGVM kürzlich. Eine Rentabilitäts-Übersicht als Beleg, laut IGVM mehrfach beim Versicherer angefordert, sei die R+V bislang schuldig geblieben. Auch in der neuesten Antwort auf den Offenen Brief des Verbands geht das Unternehmen darauf nicht ein. Stattdessen machte die R+V nach Ansicht ihrer Makler-Kritiker ein neues Fass voller Ärger auf: Künftig seien für Kfz-Verträge Bonitätsprüfungen Pflicht und der Makler habe die Kunden darüber aufzuklären. Dies gelte auch für die R+V-Tochter Kravag, dem Auto-Spezialversicherer des Konzerns.
Versicherer soll Mehraufwand bezahlen
Gegen diesen Umgang mit Bonitätsprüfungen lehnt sich die IGVM auf; diese Informations-Pflicht obliegt aus Sicht des Verbands ausschließlich dem Versicherer. Oder: Die R+V beziehungsweise Kravag sollten den Mehraufwand des Maklers für Information und Dokumentation bezahlen. Das Unternehmen hat auf Anfrage des Versicherungsboten eine Stellungnahme angekündigt, die bisher nicht vorliegt. Ob die R+V sich Sorgen um ihren Ruf macht, darauf hat das Unternehmen nicht geantwortet.