Der GDV-Verband stellt sich heute neben der offiziellen Jahrespressekonferenz in Berlin einem gesonderten Pressegespräch Fragen zu seinem Vertriebskodex. Und weil der Verband seinen Kodex so ernst nimmt, tut es auch der Versicherungsbote auch. Und stellt Fragen: weil zum „verschärften“ Kodex auch nach eineinhalb Jahren einige Punkte offen sind: Hausaufgaben, die der GDV noch erledigen muss.
Normalerweise veröffentlicht der Versicherungsbote nur Pressefragen, wenn der Redaktion dazu auch die Antworten vorliegen. Anlässlich des heutigen Pressegesprächs zum Vertriebskodex macht die Redaktion eine Ausnahme und veröffentlicht ihre Anfrage an den Verband vorab. Der Grund ist: In der Vergangenheit ist der GDV-Verband viele Antworten auf Fragen zum Kodex schuldig geblieben; gleichwohl behandelt der Verband seinen Kodex als wichtig. Wir auch.
Gegenüberstellung geplant
Und da der GDV heute presse-öffentlich zum Kodex „tagt“, flankiert der Versicherungsbote das Thema inhaltlich. Nun, so der Plan der Redaktion, sollen die wesentlichen Fragen zum Kodex einmal aufgelistet werden. Am kommenden Montag werden wir in einem zweiten Bericht die Antworten des GDV den gestellten Fragen zum Kodex gegenüberstellen. Sodann können Sie als Leser sich Ihr eigenes Bild zu Kodex und Kommunikation des GDV machen.
Wirtschaftsprüfer bei Pressegespräch
Beim Pressegespräch in Berlin wird auch Herr Dr. Klaus-Peter Feld vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) anwesend sein. Dieses Institut als oberstes fachliches Gremium hat zuletzt die so genannten Prüfhinweise, eine Art Checkliste, für die Wirtschaftsprüfer erarbeitet. Mit dieser Fach-Vorlage sollen die Wirtschaftsprüfer demnächst Testate (Prüfberichte) für die Versicherer erstellen, ob sie den Kodex in ihre Vertriebsprozesse eingebaut haben; also ob alles zum Kodex in allen Vertriebsverträgen drin steht. Nicht mehr!
Versicherer praktizieren den Kodex nicht
Mehr könnten die Wirtschaftsprüfer auch noch gar nicht testieren, weil es für eine „Wirksamkeitsprüfung“ derzeit noch gar kein Prüfverfahren gibt. Und wo keine Checkliste, da kein Check! Hintergrund ist Kodex Nr. 11:
„Gegenstand der Prüfung ist somit die Feststellung, ob das Versicherungsunternehmen die Regelungen des Kodex in seine eigenen Vorschriften aufgenommen hat und diese – im Fall der Wirksamkeitsprüfung – auch praktiziert“
Kurz gesagt, kann bisher kein echter Soll-Ist-Vergleich gemacht werden, ob der Kodex wirkt. Also lässt sich bisher logisch feststellen: Die Versicherer praktizieren den Kodex nicht!
Die Fragen zum Kodex
- Wer ist eigentlich Adressat des Kodex; wer soll den Text lesen?
- Halten den Text des Kodex für verständlich? Ja/nein? Für welche Lesegruppe?
- Was sagen Sie zu der Aussage: „Versicherer praktizieren den Kodex nicht“? Hintergrund ist Kodex Nr. 11: „Gegenstand der Prüfung ist somit die Feststellung, ob das Versicherungsunternehmen die Regelungen des Kodex in seine eigenen Vorschriften aufgenommen hat und diese – im Fall der Wirksamkeitsprüfung – auch praktiziert“)
- Frage an Herrn Dr. Feld (IDW): Gibt es inzwischen IDW-Prüfhinweise für Wirtschaftsprüfer zur Wirksamkeitsprüfung?
- Können Sie einen einzigen Versicherer nennen, der eine Wirksamkeitsprüfung testieren lässt?
- Ist den Versicherern, die den GDV Verhaltenskodex gezeichnet haben, bewusst, dass es sich bei einem Kodex um eine Selbstverpflichtung handelt und unabhängige Versicherungsmakler nicht verpflichtet werden können?
- Wo können sich Verbraucher beschweren, wenn sie einen Verstoß eines Versicherers gegen den Kodex feststellen? Für wann ist die Einrichtung geplant?
- Wie greift der Verband durch, wenn ein Versicherer gegen den Kodex, der den Namen des GDV trägt, verstößt?
- Wie sehen die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen durch einen Versicherer aus?
- Wie beurteilt es der GDVwenn offensichtlich einige Versicherer den Kodex propagieren und im gleichen Atemzug schwerwiegende Verstöße begehen? Z.B. Allianz mit Bonusvergütung bei Erreichen bestimmter Umsatzziele, oder R+V, die Verbraucherverträge kündigen will (Causa Matthias Helberg), wenn die Zusammenarbeit mit dem Versicherungsmakler endet.
- Wie viele Arbeitsstunden, Beratungs- und IT-Kosten rechnet der GDV pro Versicherer für die Implementierung des Kodex (Gesamtkosten je VU)?
- Wenn der GDV Kodex nicht durchsetzbar ist und Verstöße nicht zu ahnden sind: War die Einführung dann nicht wirkungslos?
- Hat sich durch den GDV-Kodex für Verbraucher in der Praxis etwas verbessert?
- Wie wird der GDV den Kodex weiter werblich verbreiten?
- Gibt es/ wann kommt eine Verbraucherbroschüre zum Kodex?