Altersvorsorge - Eine ERGO-Umfrage zeigt, viele deutsche Bundesbürger können sich vorstellen, den eigenen Ruhestand im Ausland zu verbringen. Wer diese Idee umsetzen will, sollte ich sich frühzeitig vorbereiten und prüfen, wie es bei viel Sonne und mildem Klima um die finanzielle Sicherheit bestellt ist.
Etwa zwei Drittel der Befragten im Alter von 16 bis 70 können sich vorstellen, im Rentenalter im Ausland zu leben, zeigen die Ergebnisse einer im Auftrag von ERGO durchgeführten repräsentativen Umfrage von Ipsos. Doch erhalten Rentner im Ausland ihre vollen Altersrenten? Was gilt für die Riester-Rente oder die private Rentenversicherung? Und wie werden Renten im Ausland besteuert? Antworten auf diese Fragen gibt ERGO Vorsorgeexpertin Tatjana Höchstödter.
Gibt es gesetzliche Rente aus Deutschland auch für Rentner im Ausland?
Innerhalb der Europäischen Union (EU) erhalten Rentenberechtigte ihre volle gesetzliche Rente aus sämtlichen beitragspflichtigen und beitragsfreien Zeiten. Dies betrifft auch die Rentenansprüche für Zeiten, in denen sie im Ausland gearbeitet und in Deutschland oder in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen Rentenansprüche erworben haben. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Renten derzeit in rund 150 Länder.
Dabei können verschiedene Sonderregelungen und Vorschriften gelten. So muss zum Beispiel mit Rentenkürzungen rechnen, wer außerhalb der EU wohnt und nicht Staatsangehöriger eines EU-Staates ist. Die Kosten für die Rentenüberweisung müssen Rentner immer selbst tragen. Damit die Rente ankommt, sollten sie rechtzeitig eine internationale Bankverbindung am geplanten Ruhesitz einrichten. Ganz wichtig: Umzugswillige Rentner sollten die Deutsche Rentenversicherung möglichst mehrere Monate im Voraus über die Pläne informieren und sich beraten lassen.
Müssen Rentner im Ausland ihre Rente versteuern?
Die aktuellen Bestimmungen zur Besteuerung von Renten gelten seit dem 1. Januar 2005. Sie betreffen auch Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland. Das heißt konkret: Deutsche Renten werden besteuert – im Inland wie im Ausland. Die Steuerpflicht in Deutschland richtet sich nach dem deutschen Einkommensteuergesetz. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Rentner in seinem Wohnsitzstaat bereits eine Steuererklärung eingereicht hat und dort Steuern zahlt.
Um eine Doppelbesteuerung der Einkünfte zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Staaten ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Es regelt im Einzelfall, welcher Staat besteuern darf und in welcher Form der Wohnsitzstaat die Doppelbesteuerung vermeiden muss. Übrigens: Rentner mit Auslandswohnsitz, die mindestens 90 Prozent ihres Einkommens aus Deutschland beziehen, können auf Antrag in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleiben. So profitieren sie weiter von den Steuerfreibeträgen. Zentrale Anlaufstelle für alle im Ausland lebenden Rentner ist das Finanzamt Neubrandenburg.
Was gilt für eine Riester-Rente und für die private Rente?
Wer seinen Alterssitz innerhalb der EU hat, erhält die volle Riester-Rente – inklusive Zulagen. Grund dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2009 (EuGH, Az. C-269/07). Demnach können Riester-Sparer, die ihren Ruhestand in einem anderen EU-Land verbringen, die staatliche Förderung behalten. Das gilt auch für Island, Norwegen und Liechtenstein. Denn diese Länder sind Teil des Europäischen Wirtschaftsraums.
Befindet sich die neue Heimat jedoch außerhalb der EU, muss der Riester-Sparer die bis zum Zeitpunkt der Auswanderung erhaltenen Zulagen zurückzahlen. Für Rentner mit privaten Rentenversicherungen gilt: Die Versicherung zahlt immer. Wo der Rentenempfänger wohnt spielt keine Rolle. Die Überweisung von Renten ins Ausland ist problemlos möglich.