Altersvorsorge: Mittels Rente haben Eltern im Ruhestand ihr gesichertes Einkommen – zumindest in der Theorie. Was viele nicht wissen: Es kann passieren, dass Kinder für ihre Eltern in der Rentenzeit jeden Monat eine finanzielle Unterstützung bezahlen müssen.
Genügt die eigene Rente nicht zur Versorgung im Alter, kann man sich nicht ausschließlich auf die Hilfe des Staates verlassen. „Wenn das Geld nicht für die Grundversorgung reicht, greift nicht nur der Staat helfend ein. Er kann auch Altersvorsorge durch die Kinder einfordern,“ erklärt Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung (IGB). Sie zeigt auf, in welchen Fällen die Kinder für die Rente der Eltern aufkommen.
Nicht nur im Pflegefall „haften“ Kinder für ihre Eltern
Die Expertin weiß: „In Italien ist es längst gang und gäbe, den Eltern ein monatliches „Gehalt“ zu überweisen, mit dem sie leben können. Hierzulande wäre so etwas kaum denkbar. Doch allzu weit sind wir davon gar nicht entfernt.“ Denn laut Winkler gibt es bereits heute Situationen, in denen Kinder ihren Eltern ebenfalls eine Art monatlichen Betrag zahlen (müssen):
Hat das Kind ein jährliches steuerpflichtiges Einkommen von 100.000 Euro und mehr, bittet der Staat zur Kasse. Dabei geht es um das Bruttoeinkommen, von dem die Sozialabgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und Freibeträge abgezogen werden. „Die Grenze gilt nicht nur im Pflegefall, sondern bereits für die Grundsicherung, auch als Hartz IV im Alter bekannt“, sagt Winkler und fügt hinzu: „Beantragt ein Betroffener die Grundsicherung, darf das Sozialamt aber nicht konkret nachfragen, wie viel die Kinder verdienen, sondern lediglich, ob sie vermutlich mehr als 100.000 Euro bekommen.“ Ist dies so, wendet sich das Amt an die Kinder mit der Bitte um genaue Angaben.
Fahrlässig pleite im Rentenalter – Kinder müssen zahlen
Auch wenn der Bedürftige seine Situation durch grob fahrlässiges Handeln selbst herbeigeführt hat, „plündert“ der Staat die Geldbeutel der Nachkommen. „Solche Situationen können etwa entstehen, wenn der Betroffene bei einer Scheidung auf Unterhaltszahlungen des Partners verzichtet hat oder ständig über seine Verhältnisse lebt“, weiß Winkler. Zwar werde das Sozialamt zunächst unterstützen, die Summe aber anschließend von den Kindern einfordern. Stichwort Elternunterhalt.
Winkler fasst zusammen: „In der Vergangenheit hat – bedingt durch die gute wirtschaftliche Situation – das deutsche Rentensystem recht gut funktioniert. Künftige Rentner-Generationen werden jedoch einen enormen finanziellen Einbruch erleben.“ Dann könne die italienische Tradition auch hierzulande Einzug halten.