Eine Hausratversicherung schließt man einmal ab. Vor allem, wer länger nicht mehr umgezogen ist oder keinen Schadenfall hatte, beschäftigt sich kaum mit seiner Police. Zwar erhöht man hin und wieder die Versicherungssumme, wenig Rücksicht finden dabei jedoch Wertsachen. Die Erstattungsgrenzen für diese sind gesondert im Vertrag geregelt und müssten separat geprüft werden.
Wertsachen wie Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Pelze und auch Bargeld gehören neben Möbeln, Büchern, Kleidung, Geschirr, Lampen oder Kinderspielzeug ebenfalls zum Hausrat. Für Wertsachen gelten allerdings besondere Entschädigungsgrenzen. Durch Anhebung der Gesamtversicherungssumme kann es dennoch vorkommen, dass Erstattungsgrenzen für Wertgegenstände zu niedrig liegen, weil diese zunächst mit vielleicht 20 Prozent abgesichert wurden.
Wertsachen gewinnen an Wert - Versicherer verdienen an alten Hausratverträgen
Wertsachen gewinnen an Wert, entweder, weil sie selbst älter werden oder weil man im Laufe des Lebens mehr kostbarere Gegenstände oder auch Wertpapiere ansammelt. Besonders in alten Verträgen sind diese Wertgegenstände mit rund 20 Prozent der Versicherungssumme zum Teil deutlich unterversichert. So würden Versicherer an alten Verträgen noch gut verdienen, zitiert die FAZ ein Vorstandsmitglied einer Versicherung - anonym - und weist in diesem Zusammenhang auf das beschriebene Problem bei alten Hausratversicherungsverträgen hin.
Die Entschädigungsgrenzen sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt, die zum Vertragsabschluss ausgehändigt wurden. Sie orientieren sich prozentual an der Versicherungssumme. Diese „Prozente“ sind in den Vertragsgrundlagen festgelegt. Nur durch ein Update des Tarifs können diese angehoben werden. Viele Verträge beinhalten Innovationsklauseln - d.h., wenn sich innerhalb eines Tarifs Leistungsmerkmale verbessern oder hinzufügt werden, gilt dies Update gemäß der Klausel automatisch für den bestehenden Vertrag - ohne eine Erhöhung der Versicherungsprämie. In älteren Verträgen gibt es diese Klauseln oft noch nicht - so könnte die Unterversicherung bei Wertgegenständen zustande kommen.
Aufbewahrung der Wertsachen ist im Schadenfall relevant
Entschädigungsgrenzen liegen meist zwischen 20-50 Prozent der Versicherungssumme - je nach Tarif. In Basistarifen können sie aber auch deutlich darunter liegen. Beispielhaft sind nachfolgend die Erstattungsbeträge für Wertsachen in ungefähr ähnlich leistungsstarken, mittleren Hausrattarifen der Axa, Bayerischen, Barmenia, HKD und VHV dargestellt. Die Erstattungsbeträge beziehen sich auf eine Versicherungssumme für Hausrat von 100.000 Euro.
In der Tarifgegenüberstellung fällt auch auf: Wertsachen sind nicht gleich Wertsachen - besonders dann nicht, wenn sie nicht verschlossen aufbewahrt werden. Logisch, sind sie doch damit für Diebe die leichtere Beute. Damit Uhren, Schmuck, Bargeld oder Wertpapiere bis zu einer bestimmten Höhe versichert sind, ist auch relevant, wo sie sich befinden - ob innerhalb eines Wertschutzschranks mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen oder außerhalb davon. Sind Wertpapiere oder Briefmarken also nicht im Safe, zahlen Versicherer zum Teil weniger als die eigentliche Entschädigungshöhe.
Und grundsätzlich gilt: Damit Versicherer leisten, müssen die Wertsachen so dokumentiert sein, dass Ersatz möglich ist. Rechnungen sowie eine Liste mit Hinweisen zu den jeweiligen Wertgegenständen und ihrem Wert machen es im Schadenfall leichter. Und die Erstattung durch den Versicherer in angemessener Höhe wahrscheinlich.