Navi am Handy ist während der Fahrt verboten

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Handy am Steuer: Laut Straßenverkehrsordnung ist es verboten, das Handy während der Fahrt zu nutzen. Dies gilt auch, wenn man nur kurz sein Navi einstellen will, wie der Rechtsschutzversicherer Arag berichtet. Das Handyverbot am Steuer soll sicherstellen, dass der Autofahrer stets beide Hände zum Fahren frei hat.

Wenn man sich in München verfährt und einen die Huperei hinter einem allmählich panisch macht, kann man lösungsorientiert sein Handy zur Hand nehmen und das gewünschte Ziel in den Handy-Navigator eingeben. Dann weiß man recht schnell, ob man links oder rechts um die alte Pinakothek herum fahren muss. ABER: nach einer aktuellen Meldung der Arag darf man sein Mobiltelefon zu solchen Zwecken während der Fahrt nicht zur Hand nehmen. Man soll es während der Fahrt eigentlich überhaupt niemals anrühren, sondern stets seine zwei freien Hände am Lenkrad platzieren und sich auf den Verkehr konzentrieren.

Handy Nutzung während der Fahrt: kostet 40 Euro Strafe

Beide Funktionen, telefonieren und navigieren, fallen unter das in Paragraph 23 Absatz 1 A der Straßenverkehrsordnung geregelte Nutzungsverbot. Die Süddeutsche Zeitung empfiehlt übrigens "Auto fahren in München? - Lassen Sie es! Auch wenn Sie Paris und Neapel-Erfahrung haben". Die U-Bahn Stationen in München haben auch so schöne Namen, dass es im Souterrain der Stadt behaglicher ist, als oben in der Rush-Hour, die eigentlich den ganzen Tag andauert. Und man darf unter der Erde telefonieren und navigieren so viel man will, während ein freundlicher Dialekt die wohl klingenden Stationen vermeldet: Hasenbergl, Odeonsplatz, Petuelring.

Aber zurück zum Thema. In einem aktuellen Fall hatten Polizisten einen Autofahrer angehalten, der sein Smartphone während der Fahrt für mehrere Sekunden in der Hand gehalten und genutzt hatte. Gegenüber den Polizeikräften sagte der Autofahrer und Handy-Nutzer, dass er nicht telefoniert, sondern nur auf dem Gerät nach einer Information gesucht habe. Er wollte eine Werkstatt ermitteln, weil seine Motorkontrollleuchte aufgeleuchtet habe. Vorbildlich eigentlich. Jedoch, vom zuständigen Amtsgericht wurde der Fahrer zu einer Geldbuße von 40 Euro verurteilt. Seine Rechtsbeschwerde dagegen ließ das Oberlandesgericht (OLG) Hamm nicht zu.

Quelle: provision online.de, süddeutsche.de