Falschberatung: Anlageberater leistet Schadensersatz aufgrund unzureichender Aufklärung

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Falschberatung: Ein Anlageberater wurde zu Schadensersatz in Höhe von € 41.240,40 verurteilt, da er nach Ansicht des Gerichts nicht über den Umstand der fehlenden bzw. eingeschränkten Handelbarkeit einer Beteiligung an der ALAG-Automobil GmbH & Co. KG aufgeklärt hat.

Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger hatte entsprechend einer Empfehlung seines Anlageberaters in eine atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung an der ALAG-Automobil GmbH & Co. KG Vermögen investiert, was mit zahlreichen Risiken für den Anleger verbunden war. So erstrecken sich bei einer solchen unternehmerischen Beteiligung die Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals neben der Gefahr einer Haftung in der Höhe jener so genannten gewinnunabhängigen Ausschüttungen.

Dies hatte für zahlreiche Anleger zu der unangenehmen Situation geführt, dass sie oftmals völlig überraschend von der ALAG-Automobil GmbH & Co. KG auf die Rückzahlung von Ausschüttungen verklagt wurden. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch muss ein Anleger vor Abschluss seiner Beteiligung über jegliche Risiken und alle entscheidungserheblichen Umstände der gewählten Anlage aufgeklärt werden. In diesem Fall also hatte der Anlageberater zünftig versagt.

Unterlassene Risikoaufklärung - Anleger kann Investition erstattet bekommen

Wenn sich eine unterlassene Risikoaufklärung in nur einem anlagerelevanten Umstand nachweisen lässt, dann besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, der sich auf die Rückabwicklung der gesamten Anlage richtet. Der Anleger kann dann das von ihm in die Beteiligung investierte Geld abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurück erhalten.

Angesichts dieser Faktenlage ist es empfehlenswert, den jeweils zugrunde liegenden Sachverhalt von einem auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, rät die Rechtsanwältin Linz aus der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Diese hatte für den geschädigten Anleger erfolgreich Schadensersatz beim LG Amberg erstritten. Im Hinblick auf die Klagen der ALAG-Automobil GmbH & Co. KG ist ebenfalls konsequent im Einzelfall zu prüfen, ob die Klageforderung nachvollziehbar dargestellt wurde und ob der Anleger Gegenansprüche, Einwendungen oder Einreden geltend machen kann. Die bisherigen gerichtlichen Entscheidungen in diesem Segment würden zeigen, dass die Rechtsprechung zu Gunsten der geschädigten Anleger ausfallen kann.

Quelle: cllb.de