Riester: Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) ist erstmals zu Schadenersatz verurteilt worden, weil sie einer Riester-Sparerin die Zulagen für ihr Kind rechtswidrig aberkannt hat. Die DRV Bund muss der Klägerin Martina Rosen 235 Euro plus Zinsen für entgangene Kursgewinne bei einer Riester-Fondspolice zahlen, entschied das Landgericht Berlin (Az. 28 O 229/14).
Dem verbraucherfreundlichen Urteil war ein jahrelanger Streit um die Kinderzulagen für Rosens Tochter vorausgegangen, wie die Stiftung Warentest in einer Pressemeldung berichtet. Anfang 2012 hatte Rosen, die mit einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung zusätzlich fürs Alter spart, von ihrem Riester-Anbieter erfahren, dass die DRV Bund die Kinderzulagen für die Jahre 2006 bis 2010 einfach wieder zurückgebucht hat – im „vollmaschinellen Verfahren“, ohne klärende Anhörung. Ihre dafür zuständige Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) hatte sich bei der falschen Kindergeldkasse erkundigt und meinte, Rosen sei nicht kindergeldberechtigt. Die Berechtigung ist Voraussetzung für die Riester-Kinderzulage. Erst 2013 zahlte die ZfA die Zulagen wieder an die Mutter zurück – insgesamt 831 Euro.
Rentenversicherung muss Renditeschaden erstatten
Doch weil dieses Geld jahrelang in ihrem Riester-Vermögen fehlte, entstand Rosen ein Renditeschaden von knapp 203 Euro. Außerdem verlangte ihr Riester-Anbieter Cosmos Direkt gut 32 Euro Gebühren für die „Wiedereinbuchung“ der einst entzogenen Kinderzulagen. Den Schaden von insgesamt 235 Euro plus Zinsen bekommt Rosen nun ersetzt.
Die DRV Bund habe „schuldhaft einen rechtswidrigen Verwaltungsakt erlassen“ und müsse dafür haften, so Rosens Anwältin Grit Dietze in der Klageschrift. Die Klägerin sei „nicht ordnungsgemäß angehört“ und „der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt“ worden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund entgegnete in ihrer Klageerwiderung: „Das Gesetz sieht eine vorherige Anhörung des (Zulage)-Berechtigten nicht vor“, sondern ein „voll maschinelles IT-Verfahren“.
Hoher Aufwand für Sparer, wenn Rentenversicherung irrt
Am Nachmittag vor der mündlichen Verhandlung erkannte die DRV Bund die Klageforderungen an – per Fax an das Gericht. Das Landgericht Berlin erließ daraufhin ein entsprechendes Anerkenntnis-Urteil und gab der Klage in vollem Umfang statt. Die Stiftung Warentest hatte bereits 2013 kritisiert, dass die Zulagenstelle Riester-Zulagen wieder zurückbucht, ohne die Sparer vorher anzuhören.
Wenn eine Rückbuchung der Zulage auf einem Irrtum oder mangelnder Kommunikation beruht, ist es für Riester-Sparer mit viel Zeit und Aufwand verbunden, die Zulagen wieder zurückzubekommen. Der Staat fördert die Riester-Rente mit Grundzulagen und Kinderzulagen. Sie sind mitentscheidend für die Rentabilität der Riester-Rente.