bAV: Durch die betriebliche Altersvorsorge gehen der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich 1,5 Milliarden Euro verloren. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Die Sozialabgabenfreiheit bei der betrieblichen Altersvorsorge führe zu einer Schwächung der Sozialkassen, kritisiert die Oppositionspartei.
Wegen der betrieblichen Altersvorsorge gehen der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich Beiträge von geschätzt 1,5 Milliarden Euro verloren. Das antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion, wie die Stiftung Warentest in einer Pressemeldung berichtet.
Entgeltumwandlung: Beiträge teils von Sozialabgaben befreit
Der Hintergrund: Bei der staatlich geförderten Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer Teile ihres Bruttogehaltes in die Altersvorsorge ein. Bis zu einer bestimmten Grenze sind diese Beiträge frei von Sozialabgaben. Dadurch sammeln die Arbeitnehmer weniger Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung, das schmälert ihre staatliche Rente. Die Bundesregierung betont aber in ihrer Antwort, dass den individuell geringeren Ansprüchen „deutlich höhere Anwartschaften in der betrieblichen Altersvorsorge“ entgegenstünden.
Die Fraktion Die Linke kritisiert unter anderem, dass Arbeitgeber in der Ansparphase ihren Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen durch die Entgeltumwandlung einsparen. Dennoch seien sie nicht verpflichtet, sich mit eigenen Beiträgen am Aufbau der bAV zu beteiligen. Aufgrund der Steuer- und Sozialabgaben-Freiheit könne es zu "komplexen Rückwirkungseffekten“ und „problematischen Verteilungseffekten“ kommen, heißt es in der kleinen Anfrage (Drucksache 18/4362).
„Zunächst führt die Sozialabgabenfreiheit bei der Entgeltumwandlung zu Mindereinnahmen bei allen Sozialversicherungszweigen und somit tendenziell zu höheren Beitragssätzen vor allem in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung“, argumentiert die Oppositionspartei. Rentnerinnen und Rentner, Arbeitslose sowie freiwillig Versicherte würden zudem nicht von der Entgeltumwandlung profitieren.
Bundesregierung will bAV stärker fördern
Die schwarz-rote Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine stärkere Förderung der betrieblichen Altersvorsorge in Aussicht gestellt, etwa durch eine Ausweitung der Entgeltumwandlung. Das Ministerium von Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) arbeitet gerade an Reformideen. Auch die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. hat vorgeschlagen, dass die Beschäftigten künftig 60 Euro als Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente bekommen. Nach Vorstellung der Aba soll Vater Staat den Betrieben davon 20 Euro je Mitarbeiter und Monat erstatten (Versicherungsbote berichtete).
Diese Vorhaben sehen nicht nur die Oppositionsparteien kritisch. „Man muss sich darüber im Klaren sein, dass jede Erweiterung der abgabefreien Entgeltumwandlung die Rentenversicherung […] schwächt.“, sagte Dr. Axel Reimann, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, im März dem Handelsblatt. Und weiter: „Eine Ausweitung der sozialabgabenfreien Entgeltumwandlung erscheint mir nicht der geeignete Schlüssel, um zu einer umfassenden Sicherung des Alterssicherungssystems zu kommen“.
Die beitragsfreie Entgeltumwandlung von Versicherten verringere nicht nur die gesetzlichen Rentenansprüche dieser Versicherten selbst, argumentiert Reimann weiter, sondern auch die Ansprüche der Versicherten (und Rentner), die keine Entgeltumwandlung betrieben haben - und es zum Teil aus rechtlichen Gründen nicht einmal konnten. So würden neue Lücken in der Altersvorsorge aufgerissen.