Tierhalterhaftpflicht: Am 7. Juni wird der bundesweite Tag des Hundes begangen! „Mit einem kurzen Schwanzwedeln kann ein Hund mehr Gefühle ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede“, sagte einst Jazz-Legende Louis Armstrong. Aber so ein Vierbeiner kann auch allerlei Trubel verursachen. Deshalb sollten Hundehalter den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung in Betracht ziehen.
Keine Frage: Deutschland ist auf den Hund gekommen! Rund 6,9 Millionen der Vierbeiner gibt es in deutschen Haushalten, so eine Schätzung des Skopos Markforschungsinstitutes. Und weil Hunde auch wichtige Aufgaben übernehmen, etwa als Blinden- und Polizeihunde oder bei der Betreuung psychisch Kranker, hat der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) seit 2010 einen jährlichen Aktionstag ausgerufen. „Hunde haben in Deutschland eine wichtige soziale Bedeutung und können die Lebensqualität des Menschen erheblich steigern“, heißt es in der Begründung. Auf zahlreichen Hundeplätzen, in Parks und Hundeschulen werden am Sonntag die Hunde zu Wettkämpfen antreten und ihr Können zeigen.
Hundehalter haftet mit Privatvermögen für Schäden
Wer sich einen Hund ins Haus holt, sollte auch den Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht in Betracht ziehen. Nach § 833 BGB haftet jeder Hundebesitzer in Deutschland immer und unbegrenzt mit seinem Privatvermögen für den Schaden, den sein Vierbeiner verursacht – auch ohne eigenes Verschulden. Dabei sind die Schadenssummen, die ein Hund verursachen kann, durchaus enorm.
Wenn der Hund zum Beispiel ein Kind anfällt und es beißt, können bei einer bleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigung schnell Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe entstehen. Und selbst ein kleiner Schoßhund kann einen Menschen ernsthaft verletzen, so niedlich und harmlos er auch aussehen mag – etwa, wenn er einen Passanten mit seinem Gebell erschreckt, dieser zurückweicht und unglücklich stürzt. Oder wenn sich der Hund beim Gassi-Gehen von der Leine losreißt, über die Straße rennt und einen Verkehrsunfall verursacht. Versicherungsexperten raten, dass die Deckungssumme für Sach- und Personenschäden bei mindestens 3 Millionen Euro liegen sollte.
In fünf Bundesländern ist Tierhalterhaftpflicht Pflicht!
Wegen der hohen Schadensummen gibt es in 5 Bundesländern bereits eine gesetzliche Pflicht zur Hundehalterhaftpflicht. In Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hamburg darf kein Wuffi auf die Straße, der nicht über eine Tierhaftpflichtversicherung verfügt. Das gilt übrigens auch für kleine Hunde, die selbst vor einer Katze Reißaus nehmen würden. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft. In der Regel schreibt hier der Gesetzgeber eine Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden vor.
Die Württembergische Versicherung nennt in einer Pressemeldung Leistungen, auf die es sich -abhängig von der Lebenssituation- zu achten lohnt. Dies sind jedoch nicht die einzigen wichtigen Leistungspunkte:
- Mietsachschäden: Für den Fall, dass der Hund Schäden an der Mietwohnung verursacht, indem er zum Beispiel Türen durch Kratzen beschädigt oder die Tapete abnagt.
- Fremdhüten: Wenn der Hund zeitweise von Familienmitgliedern, Freunden oder Nachbarn gehütet wird. Fremdhüten durch einen gewerblichen Hundesitter ist hiervon meist ausgeschlossen.
- Auslandsaufenthalt: Wer gern verreist, sollte darauf achten, dass auch außerhalb Deutschlands Versicherungsschutz besteht. Manche Verträge begrenzen den Auslandschutz auf Europa und die EU, in anderen Policen gilt er weltweit.
- Deckschäden: Wenn der Hund sich zum Beispiel beim Spielen mit einem Artgenossen paart, ist dies ein ungewollter Deckakt. Die hieraus entstehenden Kosten sind in der Regel nicht unerheblich, etwa wenn Mischlingswelpen versorgt werden müssen, bevor sie verkauft werden können.
- Leinen- und Maulkorbpflicht: Der Hundehalter sollte darauf achten, dass der Versicherungsschutz nicht eingeschränkt ist, wenn der Hund ohne Leine oder Maulkorb Schäden verursacht. Dies gilt insbesondere bei entsprechenden Vorschriften wie etwa der Leinenpflicht in einer öffentlichen Grünanlage.
Kampfhunde müssen extra versichert werden
Kampfhunde müssen übrigens mit einer extra Haftpflichtversicherung ausgestattet werden, eine einfache Hundehalterhaftpflicht ist für diese Tiere nicht ausreichend. Dies mag ein wenig ungerecht erscheinen, betont doch der Deutsche Tierschutzbund, dass laut wissenschaftlichen Untersuchungen keine Hunderasse als gesteigert aggressiv oder gefährlich eingestuft werden kann. „Das Problem liegt meist am anderen Ende der Leine“, sagt Marius Tünte, Sprecher des Tierschutzbundes. Dieser Aussage hätte vermutlich auch der heilige Franz von Assisi zugestimmt. Von ihm ist das schöne Zitat überliefert: „Dass mir mein Hund das Liebste sei, sagst du, oh Mensch, sei Sünde, mein Hund ist mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.“