Das Kindergeld soll den finanziellen Grundbedarf der Kinder in Deutschland decken. Im Gegensatz zur weit verbreiteten Annahme handelt es sich dabei nicht um einen Bestandteil der Sozialleistungen, sondern um eine spezielle Form der steuerlichen Ausgleichszahlung. Wer vom Kindergeld profitieren möchte, sollte sich einen Überblick in Bezug auf aktuelle Altersgrenzen und Sonderfälle verschaffen. Außerdem gilt es praktische Tipps für die zugehörige Antragsstellung zu befolgen. Ein Gastbeitrag von Hubert Moosbrugger.
Nützliche Hinweise zur Altersgrenze und zum Kinderfreibetrag
Grundsätzlich haben alle in Deutschland geborenen Kinder einen Anspruch auf Kindergeld. Das bedeutet konkret: Die zugehörigen Zahlungen stehen dem Kind bereits ab dem Geburtsmonat automatisch zu. In diesem Zusammenhang sollte allerdings darauf hingewiesen werden, dass ein schriftlicher Antrag unverzichtbar ist, um Kindergeld zu erhalten. Allgemein gesehen wird diese familienpolitisch begründete Transferleistung bis zur Volljährigkeit ausgezahlt. Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Sonderfällen, die sich auf die Altersgrenze auswirken. So erhalten zum Beispiel erwerbslose Menschen, die offiziell als arbeitssuchend gemeldet sind, noch bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld. Wer noch zur Schule geht oder in Ausbildung ist (Berufsausbildung oder Studium) kann sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs die entsprechenden Leistungen beziehen. Für behinderte Kinder entfällt die Altersgrenze komplett. Sämtliche Ansprüche von Kindern über 18 Jahren gilt es in Form von unterschiedlichen Dokumenten nachzuweisen (z.B. Lehrvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung). Alle Anträge sind an die zuständige Familienkasse zu richten.
Ein weiterer Begriff, der mit dem Kindergeld im direkten Zusammenhang steht, ist der sogenannte Kinderfreibetrag. Diese steuerliche Vergünstigung ist eine Alternative zum Kindergeld und muss nicht gesondert beantragt werden. Demzufolge prüft das jeweilige Finanzamt im Zuge der Einkommensteuerberechnung automatisch, welche der beiden Optionen die individuell günstigste Lösung darstellt. Des Weiteren wurde die Einkommensgrenze für Kinder abgeschafft. Die Vergütung eines Nebenjobs oder ähnliche Verdienste sind dementsprechend keine Kriterien, die einen Einfluss auf den Anspruch haben.
Relevante Informationen zur Antragstellung
Bei der ersten Beantragung muss eine Lebensbescheinigung bzw. die Geburtsurkunde mitgeschickt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwischen 4 und 6 Wochen. Die zugehörigen Vordrucke können beispielsweise kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden. Alternativ lassen sich die Formulare direkt bei der Familienkasse anfordern. Die Zahlungen werden bis zu 4 Jahre auch rückwirkend bewilligt. Ein Sonderfall ist mit der Situation für Angestellte im öffentlichen Dienst und für Beamte zu benennen. So muss diese Personengruppe ihre Kindergeldanträge nicht an die Familienkasse, sondern an ihre Vergütungsstelle richten.
Abschließend lässt sich festhalten, dass das Kindergeld mit vielen verschiedenen Regelungen verbunden ist. Umfassende Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im kostenlosen eBook von Lexware.