Verivox: Wir erfüllen als Versicherungsmakler die gesetzlichen Anforderungen

Quelle: Pressefoto Verivox

Verivox: Geben Vergleichsportale im Internet die erforderlichen Statusinformationen und beraten die Kunden individuell, so wie dies im Versicherungsvertragsgesetz vorgeschrieben ist? Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sagt nein - und hat Check24, das größte Versicherungsvergleichsportal im Netz abgemahnt. Versicherungsbote konfrontierte mehrere Vergleichsportale schriftlich mit den Vorwürfen. Heute antwortet Toralf Richter, Pressereferent bei Verivox.de

Versicherungsbote: Der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) hat aktuell das Vergleichsportal Check24 abgemahnt. Der Vorwurf: Gesetzliche Vorschriften zur Statusinformation, Leistungs- und Bedarfsanalyse der Kunden nach VVG und eine individuelle Beratungsdokumentation werden von Online-Vergleichsportalen bisher nur unzureichend erfüllt. Befürchten Sie ebenfalls eine Abmahnung?

Toralf Richter: Wir kennen den genauen Wortlaut der Abmahnung nicht und können zu konkreten Punkten deshalb nichts sagen. Grundsätzlich gehört es zum Selbstverständnis von Verivox als Verbraucherportal, sämtliche gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund erhalten Kunden bei Verivox auch alle gesetzlich geforderten Informationen. Wir sind überzeugt, dass Verivox in Sachen Markttransparenz seiner Rolle als Versicherungsmakler besonders gut gerecht wird. Wir berechnen dem Verbraucher die Prämien aller Tarife, die für uns zugänglich sind - unabhängig davon, ob Verivox eine Provision von dem Anbieter erhält oder nicht. Damit zeigen wir auch die Prämien der günstigen Direktversicherer an.

Versicherungsbote: Ob es zu einem „Musterprozess“ kommen werde, ist laut BVK-Präsident Michael H. Heinz davon abhängig, wie sich sich die zukünftige Geschäftspraxis bei Check24 entwickelt. Unter anderem sollen Vergleichsportale ihre Statusinformationen ausweisen, bevor der Kunde einen Vergleich abschließt, z.B., ob sie als Makler registriert sind. Denken Sie aufgrund der Abmahnung über Änderungen bei Verivox nach?

Toralf Richter: Schon jetzt erhalten Kunden bei Verivox alle rechtlich geforderten Informationen – z.B. in unserem Impressum. Aktuell liegen uns auch keine Beschwerden von z.B. Verbraucherschützern oder Kunden vor, dass dies unzureichend sei. Als Internetportal sind wir aber sehr schnell und flexibel. Sollte der Markt – also in diesem Fall der BVK – hier gute Vorschläge zur verbesserten Darstellung haben, die wiederum für den Kunden einen Mehrwert bedeuten, werden wir die Umsetzung im Sinne unserer Kunden selbstverständlich prüfen.

Versicherungsbote: Auf welche Weise wird die Beratung bei Verivox-Kunden dokumentiert? Findet überhaupt eine Beratung statt? Erhält der Kunde in einer Gegenüberstellung mehrere Produktvorschläge?

Toralf Richter: Verbraucher erhalten bei einem Vertragsabschluss eine Beratungsdokumentation.
Die Beratung erfolgt sowohl automatisch über das Internet als auch telefonisch durch unsere Versicherungsexperten im Kundenservice. Im Online-Rechner stehen den Nutzern Leistungsfilter zur Verfügung, mit denen sie die Ergebnisliste nach den gewünschten Qualitätskriterien – zum Beispiel Schutz bei grober Fahrlässigkeit oder Marderschäden – filtern. So kann der Verbraucher wie in einem Dialog seine Wünsche hinsichtlich des Versicherungsbedarfs äußern. Nutzer können im Leistungsvergleich außerdem die Leistungen mehrerer Tarife gegenüberstellen und sich in zahlreichen Hilfetexten informieren. Für alle Fragen stehen außerdem jederzeit der telefonische Kundendienst und der Live-Chat zur Verfügung.

Auf die rechtlichen Belange weisen wir in unserer Beratungsdokumentation hin. Hier ein Auszug aus dem Text der Dokumentation: „Die Beratung erfolgte automatisch über das Internet auf Initiative des Kunden mittels eines Online-Tarifrechners. Der Kunde hat konkreten Versicherungsbedarf im Bereich Kfz-Versicherung bekundet, in dem er selbständig im Internet einen Vergleich in der Kfz-Versicherung durchgeführt hat. Über die Kfz-Versicherung hinaus wird ausdrücklich keine Beratung gewünscht, auch nicht zu weiteren Versicherungen. Eine umfassende Gesamtbedarfsanalyse erfolgte nicht, kann auf ausdrücklichen - gesondert mitzuteilenden - Wunsch jedoch persönlich durchgeführt werden.“

Versicherungsbote: Falls sich herausstellt, dass Vergleichsportale gegen geltendes Recht verstoßen, befürchten Juristen, dass online abgeschlossene Verträge (vor Gericht) angefochten werden. Was wären aus Ihrer Sicht die Konsequenzen?

Toralf Richter: Wir können dazu leider keine Einschätzung geben, da wir den Inhalt der Abmahnung nicht kennen. Dass Verträge von Kunden selbst wegen Falschberatung angefochten werden, erwarten wir nicht. Die Verbraucher vergleichen ganz bewusst über ein Vergleichsportal, weil sie sich eigenständig einen breiten Marktüberblick über Preise und Tarifleistungen verschaffen wollen.

Versicherungsbote: Auch auf europäischer Ebene strebt man mit der IDD (ehemals IMD2) eine Gleichbehandlung aller Vertriebswege an. So gilt nach Artikel 2 der Richtlinie zukünftig als Versicherungsvermittlung auch die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit über Internetseiten oder andere Medien. Demnach würden auch nach der IDD gleiche (Informations- und Beratungs-)Pflichten wie für den Vertrieb durch Versicherungsvermittler zu erfüllen sein. Wären Sie dazu in der Lage?

Toralf Richter: Diese Frage lässt sich erst detailliert beantworten, wenn die entsprechenden gesetzlichen Regelungen feststehen. Grundsätzlich ist uns aber wichtig zu betonen, dass wir als Versicherungsmakler die gesetzlichen Anforderungen an Makler erfüllen.

Versicherungsbote: Nicht nur Vermittler bedeuten eine Konkurrenz für ihr Vergleichsportal, sondern beispielsweise auch Google Compare. Wie sind Sie auf einen möglichen Markteintritt von Google in das Versicherungsgeschäft vorbereitet? Befürchten Sie, dass Google eigene Anteile bevorteilen könnte?

Toralf Richter: Verivox bietet seinen Kunden neben dem Preis- und Leistungsvergleich auch einen telefonischen Kundenservice und einen Chat an. Unseren Service optimieren wir ständig, indem wir zusammen mit unseren Kunden den Vergleichsrechner immer wieder auf den Prüfstand stellen. Diese Qualität und diesen Service schätzen unsere Kunden.

Versicherungsbote: Sie sind als Versicherungsmakler registriert und damit Sachverwalter des Kunden. Wie greifen Sie Ihren Mandanten im Schadensfall unter die Arme? Können Kunden auf Unterstützung hoffen, wenn zum Beispiel der Versicherer die Leistung verweigert?

Toralf Richter: Kunden können sich mit allen Fragen an unseren Kundenservice wenden.

Versicherungsbote: Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen! (Die Fragen stellten Hanna Behn und Mirko Wenig)

Hintergrundinformationen Verivox GmbH: Verivox ist ein Unternehmen, das Tarife für Telekommunikation, Strom, Gas, Öl, Versicherungen und Finanzen vergleicht und für diese Dienste Verträge vermittelt. Das Unternehmen wurde 1998 in Heidelberg gegründet und zählt mit verivox.de heute zu den bekanntesten Vergleichsportalen im Netz. Im Bereich der Versicherungsvermittlung ist die Verivox GmbH als Versicherungsmaklerin mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) bei der IHK Rhein-Neckar gemeldet und in das Register nach § 34d bzw. 11a Abs. 1 GewO eingetragen. In der Regel erhält es Provisionen von den Versicherungen.