Hochwasserschutz: Die Justizminister haben einer Pflichtversicherung für Elementarschäden auf ihrer Frühjahrskonferenz in Stuttgart am 17. und 18. Juni eine Absage erteilt. Der Bund der Versicherten (BdV) spricht von einer vertanen Chance. Erst mit einer flächendeckenden Pflichtversicherung hätten viele Hausbesitzer endlich Zugang zum Hochwasserschutz gefunden, der ihnen jetzt verwehrt werde. Aber es gibt Gründe für die Ablehnung.
Wer sein Haus in der Hochwasser-Gefährdungsklasse Zürs 4 stehen hat, findet oft nur teuren oder gar keinen Versicherungsschutz vor Naturgefahren. Bei einem Unwetterschaden bleiben die Betroffenen im schlimmsten Fall auf einem Schaden von hunderttausenden Euro sitzen. Hier hätte eine verpflichtende Elementarschadenversicherung für alle Hausbesitzer Abhilfe schaffen können. Doch die Innenminister der Bundesländer haben sich auf ihrer Frühjahrskonferenz endgültig gegen eine Pflicht entschieden – sehr zum Ärger des BdV.
Schutz gegen Elementargefahren wie Hochwasser, Schneedruck, Erdrutsch oder Starkregen seien in der jetzigen Situation zuweilen unerschwinglich oder gar nicht erst erhältlich, kritisiert der Verbraucherverein. Axel Kleinlein erklärt: „Mit einer Versicherungspflicht wären die Versichertenkollektive groß genug, um einen flächendeckenden Schutz anbieten zu können. So lassen die Politiker die Verbraucher aber wortwörtlich im Starkregen stehen“.
Staatshilfen soll nur erhalten, wer sich um Elementar-Police bemüht hat
Der Beschluss der Innenminister könnte die Situation von Hausbesitzern sogar verschlimmern. Denn er beinhaltet neue Hürden für Fluthilfen. Zukünftig sollen Bürger im Katastrophenfall nur dann Staatshilfen erhalten, wenn sie sich zuvor um eine private Absicherung bemüht haben – und dies auch entsprechend nachweisen können.
Dies klingt zunächst vernünftig - doch ist die Forderung realistisch? 99 Prozent aller Häuser seien in Deutschland problemlos gegen Hochwasserrisiken versicherbar, hatte der GDV mehrfach betont, also nahezu jedes Gebäude. An dieser Zahl haben nicht nur Versicherungsmakler Zweifel, die gegenüber Versicherungsbote von erfolglosen Anträgen für ihre Mandanten berichten. Auch Axel Kleinlein hält die Zahl für ein „Ammenmärchen“. Er warnt davor, dass Bürger mit dem existentiellen Risiko von Unwetterschäden allein gelassen werden.
So bedeutet der Beschluss der Innenminister auch für Makler neue Haftungsrisiken. Als Interessenvertreter ihrer Kunden könnten sie im Schadenfall haften, wenn sie es im Beratungsgespräch unterlassen haben, Haus- und Wohnungsbesitzern eine Elementardeckung anzubieten – und das Bemühen um Absicherung nicht dokumentieren können. Gerichtsurteile hierzu stehen freilich noch aus.
In Hochwasser-Risikogebieten soll erst gar nicht gebaut werden
Aber der GDV hat ein überzeugendes Argument für seine Ablehnung einer Pflichtversicherung: Dort, wo Hochwasser-Risiken bestehen, soll bitte erst gar nicht gebaut werden. Schließlich besteht nicht nur die Gefahr hoher Sachschäden, wenn in Überschwemmungsgebieten neue Häuser entstehen, sondern auch eine Bedrohung für Leib und Leben.
Hier zeigen viele Kommunen noch immer wenig Einsicht und weisen riskantes Gebiet als Bauland aus, oft auch auf Drängen von Investoren. Jüngstes Beispiel: Das umstrittene Projekt Marina Garden in Dresden. Direkt an der Elbe will die ausführende DresdenBau GmbH ein Wohnensemble mit 244 Eigentumswohnungen errichten: An einer Stelle, die mehrfach schon von Überschwemmungen heimgesucht wurde.