Allianz bezieht Stellung zu "Versichert und verraten"

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Allianz: "Versichert und verkauft", so schrieb das Magazin Der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe. Darin unterstellt das Magazin deutschen Versicherern, sie würden gezielt die Hilfe für in Not geratene Versicherte verzögern, verschleppen und verweigern. Die Allianz erkennt sich in solcher Praxis nicht wieder und wehrte sich in einer Stellungnahme zu den Vorwürfen.

Am Samstag erschien der Spiegel mit seiner Titelgeschichte "Versichert und verraten – was Allianz, R&V und Co. alles tun, um nichts leisten zu müssen". In dem Artikel erwecken die Autoren den Anschein, deutsche Versicherungen würden die Not ihrer Kunden unnötig dehnen, verschleppen oder Hilfe gar verweigern. Die Allianz entgegnet darauf hin in einer aktuellen Stellungnahme: "Wir weisen den Vorwurf, bei Schadenregulierungen systematisch zu bremsen, entschieden zurück. Eine rasche und faire Bearbeitung jeden Schadenfalls liegt sowohl im Interesse unserer Kunden als auch im Interesse der Allianz. Wir regulieren jedes Jahr rund drei Millionen Schadenfälle und zahlen dafür jährlich etwa 6 Mrd. Euro aus. Nur in wenigen Einzelfällen kommt es zu längeren Klärungsprozessen. Der Spiegel unterstellt, dass diese Ausnahmen die Regel seien – das ist unredlich und falsch", sagt Dr. Alexander Vollert, Vorstandsvorsitzender der Allianz Versicherungs-AG.

Spiegel klagt Allianz an

Die Allianz wurde im "Spiegel" mit zwei konkreten Fällen an den Pranger gestellt (Versicherungsbote berichtete). Der erste Fall endete vor einem Jahr mit einem BGH-Urteil: Die Mutter eines behindert geborenen Sohnes rief den Bundesgerichtshof an, nachdem sie ein Vergleichsangebot der Allianz und der Versicherungskammer Bayern über 1,8 Millionen Euro abgelehnt hatte. Der Spiegel schrieb nun, dass laut Gutachtern die Behandlungsfehler des Arztes und der Hebamme für die Behinderung ihres Kindes verantwortlich seien. Der Spiegel unterschlug allerdings, dass der BGH, wie auch die vorherige Instanz des Oberlandesgerichts, den Sachverhalt anders einschätzte und zugunsten der Versicherer entschieden hatte.

GDV weist Unterstellungen von sich

In einem zweiten Fall war ein Mann bei einem Autounfall schwer verletzt wurden. Fraglich war danach, inwieweit seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den Unfall herbei geführt worden waren oder ob diese bereits vor dem Unfall bestanden hätten. Diese Fragestellung missfiel dem Spiegel. Über seinen Rechtsanwalt schließlich führte der Geschädigte einen Vergleich herbei, was am 25. Juni 2015 zu einer einvernehmlichen Einigung führte. Ebenfalls unangebracht fand der "Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft" (GDV) die Vorwürfe des "Spiegels" und wies sie ebenfalls zurück.

Quelle: allianzdeutschland.de