Schulanfang - Kinder auf dem Schulweg richtig versichert

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Schulanfang: Bald geht die Schule wieder los. Für viele Eltern ist das auch Anlass zur Sorge, denn ihre Kinder müssen sich häufig allein auf den Weg zur Schule machen. Statistiken belegen leider, dass es immer wieder zu Verkehrsunfällen mit Kindern kommt. Da stellt sich zu Recht die Frage, wie Schulkinder auf dem Schulweg und während des Unterrichts eigentlich versichert sind. Dazu gibt es auch Fälle, bei denen deliktunfähige Kinder selbst einen Schaden verursachen. Dr. Klein, unabhängiger Anbieter von Finanzdienstleistungen für Privatkunden und Unternehmen, gibt Auskunft.

Laut Statistischem Bundesamt passieren jedes Jahr fast 30.000 Verkehrsunfälle, an denen Kinder beteiligt sind. Die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle ist in den letzten Jahren zwar zum Glück gesunken. Leider stirbt in Deutschland jedoch noch immer mindestens ein Kind pro Woche im Straßenverkehr. Die Unfallgefahr nimmt sogar zu, sobald Kinder in die Schule kommen. Gerade auf dem Weg zur Schule und zurück sind die Kleinen besonders gefährdet.

Gesetzliche Unfallversicherung greift bei Unfällen in der Schule und auf dem direkten Schulweg

Kommt es dann zu einem Unfall, ist das Kind über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Diese kommt für sämtliche Behandlungskosten auf. Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher des Finanzdienstleisters Dr. Klein & Co. AG sagt dazu: "Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn der direkte Weg genommen wurde. Wird dieser verlassen, um beispielsweise noch einen Freund zu besuchen, haftet die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr."

Eltern sollten über private Unfallversicherung nachdenken

Eine private Unfallversicherung ist deshalb für Familien unbedingt empfehlenswert. Denn im Falle eines Falles sind Kinder darüber versichert, sollte es zu einem Unfall außerhalb des Schulweges oder in der Freizeit kommen. Gawarecki weiter: "Vernünftiger Versicherungsschutz für Kinder ist schon für weit unter zehn Euro im Monat zu bekommen. Wenn die Eltern noch nicht abgesichert sind, schließen Sie gleich eine günstige Familienversicherung ab. Eine vierköpfige Familie lässt sich schon für rund 30 Euro im Monat absichern.“

Beim Schulsport und schulischen Veranstaltungen greift ebenfalls die gesetzliche Unfallversicherung

Kommt es übrigens beim Schulsport zu einer Verletzung, greift die gesetzliche Unfallversicherung und übernimmt sowohl die Behandlungskosten als auch Ausgaben für Reha-Maßnahmen oder eventuelle Rentenansprüche. Ebenso für Klassenfahrten oder andere von der Schule organisierte Veranstaltungen. Organisieren Eltern und Schüler private Events, greift die gesetzliche Unfallversicherung dagegen nicht. Hier leistet nur eine private Unfallversicherung.

Kinder bis sieben beziehungsweise zehn Jahre sind deliktunfähig

Haben Kinder das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet, gelten sie als deliktunfähig. Das bedeutet, sie sind schuldunfähig und können für Schäden, die sie verursachen, nicht haftbar gemacht werden. Wenn Kinder im Straßenverkehr Schäden verursachen, steigt die Haftungsgrenze sogar auf zehn Jahre an. Eltern deliktunfähiger Kinder können nur dann haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nachweislich verletzt haben. Für den Geschädigten bedeutet das im Extremfall: Er geht leer aus. Manchmal verursachen Kinder materielle Schäden bei Freunden oder Nachbarn. Für das gute Miteinander kann das schon mal eine Belastung darstellen, vor allem dann, wenn die Eltern nicht haftbar gemacht werden können.

Deliktunfähige Kinder über Haftpflichtversicherung absichern

Viele Versicherer bieten hier eine zusätzliche Deckung an. So können deliktunfähige Kinder bei Familienversicherungen für einen kleinen Aufpreis in den Haftpflichtschutz integriert werden. Gawarecki: "Eine sehr lohnende Investition in ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis".

Alternative: Kinder-Invaliditätsversicherung

Alternativ zur Unfallversicherung bietet sich auch der Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung an. Von manchen Versicherungsexperten wird diese gar bevorzugt empfohlen. Das verdankt sich dem Umstand, dass Krankheiten bei Kindern häufiger zu Schwerbehinderungen führen als Unfälle. Demnach sind bei Kindern und Jugendlichen lediglich 0,45 Prozent aller schweren Behinderungen auf einen Unfall zurückzuführen.

Eine Unfallversicherung wird in der Regel nur dann zahlen, wenn die Beeinträchtigung des Kindes tatsächlich aus einem Unfall resultiert. Hingegen ist mit einer Invaliditätsversicherung die Ursache für die Behinderung kein ausschlaggebender Punkt. Sobald das Versorgungsamt eine Invalidität von 50% feststellt, erhält das Kind bei den besten Anbietern eine monatliche Rente von bis zu 1.000 Euro zugesprochen.